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Welchen Nutzen hat das nRLR für Schweizer Unternehmen gebracht (Symbolbild)?

Das neue Rechnungslegungsrecht (nRLR) hat zweifellos gewisse Verbesserungen gebracht. Dem Gesetzgeber soll diesbezüglich auch keine schlechte Arbeit attestiert werden. Es sind oft Kompromisse, welche zu den realexistierenden gesetzlichen Regelungen führen. Es gibt viele Anspruchsgruppen und unterschiedliche Ziele. Es ist auch klar zu erkennen, dass sich der Gesetzgeber grosse Mühe gegeben hat, kleine Unternehmen von administrativen Auflagen zu entlasten.

Verbesserungsbedarf von Seiten KMU gefordert?

Auf der anderen Seite ist festzuhalten, dass aus KMU-Kreisen niemand dringenden Verbesserungsbedarf reklamierte. Die Kosten der Umstellung dürften volkswirtschaftlich bedeutsam gewesen sein. In der Schweiz gibt es 587’895 Unternehmen sowie hunderttausende Organisationen (Stiftungen, Vereine, NPOs), welche ihre Buchhaltung umstellen mussten. Teilweise musste der gesamte Kontenplan neu aufgesetzt werden. Vielfach war eine Schulung erforderlich. In vielen Fällen wurden Unterstützungsleistungen von Treuhändern, Wirtschaftsprüfern oder IT-Partnern in Anspruch genommen. Die meisten Unternehmen in der Schweiz haben bis zu 50 Vollzeitstellen. Die grösste Gruppe sind die sogenannten Mikrounternehmen mit maximal zehn Vollzeitstellen. Gewisse kleinere Unternehmen hatten weder die Ressourcen noch das Fachwissen, die neuen Regulierungen korrekt selber umzusetzen.

Zitat zum neuen Rechnungslegungsrecht von Hanspeter Baumann und René Krügel

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Letztlich kann man sich die Frage nach dem Nutzen stellen. Stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Unternehmen, die buchführungspflichtigen Organisationen aber auch für die Aktionäre und übrigen Stakeholder wie finanzierende Banken, Arbeitnehmende oder Behörden? Wir sind der Ansicht: Eher nicht. Für die Anwender sind grössere Kosten entstanden, ohne dass damit wesentliche Vereinfachungen erzielt worden wären. Für die Bilanzleser resultierte keine wesentliche Zunahme der Transparenz (mit Ausnahme von Genossenschaften und wesentlichen Minderheitsaktionären).

Diese sehr punktuellen Fortschritte sind im Verhältnis zu den bei zahllosen Unternehmen angefallenen Kosten zu wenig bedeutsam. Nachdenklich stimmt uns, dass regulatorische Eingriffe weiter zunehmen und diese sich nur unzureichend an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Ebenso fehlt oftmals eine sinnvolle Abwägung der Kosten-Nutzen-Bilanz. Es ist entsprechend zu hoffen, dass die laufende Aktienrechtsreform zielführendere Ergebnisse hervorbringt.

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Hier kommen Sie zu weiteren Post aus der Blogreihe „nRLR: Nutzen und Versäumnisse":

nRLR: Nutzen und Versäumnisse (1/6)“: Anstoss zur Revision des OR-Rechnungslegungsrechts, Ziel "Verstärkung der Transparenz für die Beteiligten" verfehlt?

nRLR: Nutzen und Versäumnisse (2/6)“: Stärkung Minderheitenschutzrechte, „Wissen ist Macht“ und zusätzliche Transparenz, Mögliches Missbrauchspotenzial

nRLR: Nutzen und Versäumnisse (3/6)“: doppelte Buchhaltung – doppelter Ergebnisausweis, kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs, Wertberichtigung auf kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs

nRLR: Nutzen und Versäumnisse (4/6)“: Welche Angaben im Anhang?

nRLR: Nutzen und Versäumnisse (5/6)“: Leasingverbindlichkeiten im Anhang, true and fair view für Genossenschafter, Geldflussrechnung nur im Einzelabschluss

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