Am 14. Dezember 2018 hat das Schweizer Parlament die Änderung betreffend dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG) verabschiedet.
Die Übergangsbestimmungen des revidierten Obligationenrechts (OR) betreffend die Vorschriften zur Schweizer Inhaberaktie sind verstrichen. Ist die Inhaberaktie weiterhin attraktiver als eine Namensaktie?
Mit der Gesetzesänderung des Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) sollte die Transparenz bei juristischen Personen und insbesondere bei den Inhaberaktien verbessert werden.