Zulassungsbedingungen zu den Studiengängen der Kalaidos Fachhochschule
Detaillierte Zulassungsbestimmungen zu unseren Aus- und Weiterbildungen
Grundsätze
Die aufgeführten Zulassungsbedingungen sind im Zulassungsreglement der Kalaidos Fachhochschule geregelt. Dieses stützt sich auf die folgenden aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Empfehlungen von swissuniversities:
- Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), vom 30.09.2011 (Stand 01.03.2021)
- Verordnung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (V-HFKG), vom 23.11.2016 (Stand 01.04.2020)
- Verordnung des Hochschulrats über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen (Verordnung Hochschulrat), vom 29.11.2019 (Stand 01.01.2020)
- Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten (Zulassungsverordnung FH), vom 20.05.2021 (Stand 01.01.2022)
- Zulassungsbedingungen zum Studium an Fachhochschulen gemäss dem Beschluss der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über den Fachhochschulbereich Gesundheit)
- Zulassung zu den Fachhochschulen, vom 24.11.2021
- Eckwerte Hochschulweiterbildung, vom 26.11.2020
Zulassungsbedingungen Fachbereich Angewandte Psychologie
Zulassungsvoraussetzungen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen im Fachbereich Angewandte Psychologie.
Zulassungsbedingungen Fachbereich Gesundheit
Zulassungsvoraussetzungen zu den Aus- und Weiterbildungsstudiengängen im Fachbereich Gesundheit.
Zulassungsbedingungen Fachbereich Musik
Zulassungsvoraussetzungen zu den Aus- und Weiterbildungsstudiengängen im Fachbereich Musik.
Zulassungsbedingungen Fachbereich Recht
Zulassungsvoraussetzungen zu den Aus- und Weiterbildungsstudiengängen im Fachbereich Recht.
Zulassungsbedingungen Fachbereich Wirtschaft
Zulassungsvoraussetzungen zu den Aus- und Weiterbildungsstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren (info@kalaidos-fh.ch), wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich.