Zulassungsbedingungen Fachbereich Gesundheit
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium im Fachbereich Gesundheit an der Kalaidos Fachhochschule interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen zu unseren Studiengängen.
Bei Fragen und für weitere Abklärungen sind wir gerne für Sie da.
Zulassung zum Bachelorstudiengang
nach Vorbildung / Abschluss:
Diplom einer Höheren Fachschule (HF) in Pflege
- Zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing.
- Zulassungsprüfung: Der Abschluss wird einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen.
- Bei nachgewiesener Gleichwertigkeit zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing zusammen mit dem Nachweis eines Sprachniveaus von C1 in Deutsch.
- Falls die Gleichwertigkeit nicht gegeben ist, zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing mit dem Nachweis guter Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe AKAD Home Academy)
- Zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing mit dem Nachweis guter Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe AKAD Home Academy).
Ausländische Gesundheitsabschlüsse
zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing mit dem Nachweis guter Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe AKAD Home Academy).
*Erfassung im Nationalen Register für Gesundheitsberufe, NAREG
Zulassung zu den Masterstudiengängen
Nach Studiengang:
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Bereich des gewählten Masterstudiengangs.
- Für beide Vertiefungsrichtungen absolvieren Bewerber:innen ohne klinisches Assessment zusätzlich das Modul Klinisches Assessment.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Bereich des gewählten Masterstudiengangs.
- Für die Vertiefung Transforming Practice absolvieren Bewerber:innen ohne klinisches Assessment zusätzlich das Modul Klinisches Assessment.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Bereich des gewählten Masterstudiengangs.
- Für die Vertiefung Clinical Excellence absolvieren Bewerber:innen ohne klinisches Assessment zusätzlich das Modul Klinisches Assessment.
Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen
Nach Programm:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Gesundheit einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Hochschule und Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 im Fachbereich Gesundheit und ausreichend qualifizierende Berufserfahrung sowie für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2vor oder ggf. während des Studiums durch Besuch des Moduls «Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung» zu erwerben
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Gesundheit einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Hochschule und Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 im Fachbereich Gesundheit und ausreichend qualifizierende Berufserfahrung sowie für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
- Bewerber:innen ohne angemessene wissenschaftliche Kenntnisse besuchen zusätzlich das Zulassungsmodul
2vor oder ggf. während des Studiums durch Besuch des Moduls «Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung» zu erwerben
- Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Gesundheit einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Hochschule und Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 im Fachbereich Gesundheit und ausreichend qualifizierende Berufserfahrung sowie für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
- Bewerber:innen ohne angemessene wissenschaftliche Kenntnisse besuchen zusätzlich das Zulassungsmodul
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2vor oder ggf. während des Studiums durch Besuch des Moduls «Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung» zu erwerben
Ausserordentliche Zulassung
Die Zulassungskommission kann qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung erteilen.
Voraussetzung sind ausreichend qualifizierende Berufserfahrung, eine erkennbare berufliche Entwicklung in einem für den Lehrgang relevanten Berufsfeld sowie angemessene wissenschaftliche Kenntnisse. Bewerber:innen ohne angemessene wissenschaftliche Kenntnisse besuchen zusätzlich das Zulassungsmodul.
Für eine Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.
Anrechnung erworbener Studienleistungen
Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule (kostenpflichtig) anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.