Zulassungsbedingungen Fachbereich Gesundheit
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium im Fachbereich Gesundheit an der Kalaidos Fachhochschule interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen zu unseren Studiengängen.
Bei Fragen und für weitere Abklärungen sind wir gerne für Sie da.
Zulassung zum Bachelorstudiengang
nach Vorbildung / Abschluss:
Diplom einer Höheren Fachschule (HF) in Pflege
- Zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing.
- Zulassungsprüfung: Der Abschluss wird einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen.
- Bei nachgewiesener Gleichwertigkeit zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing zusammen mit dem Nachweis eines Sprachniveaus von C1 in Deutsch.
- Falls die Gleichwertigkeit nicht gegeben ist, zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing mit dem Nachweis guter Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe AKAD Home Academy)
- Zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing mit dem Nachweis guter Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe AKAD Home Academy).
Ausländische Gesundheitsabschlüsse
zugelassen zum Bachelorstudiengang in Nursing mit dem Nachweis guter Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (siehe AKAD Home Academy).
*Erfassung im Nationalen Register für Gesundheitsberufe, NAREG
Zulassung zu den Masterstudiengängen
Nach Studiengang:
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Bereich des gewählten Masterstudiengangs.
- Für beide Vertiefungsrichtungen absolvieren Bewerber:innen ohne klinisches Assessment zusätzlich das Modul Klinisches Assessment.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Bereich des gewählten Masterstudiengangs.
- Für die Vertiefung Transforming Practice absolvieren Bewerber:innen ohne klinisches Assessment zusätzlich das Modul Klinisches Assessment.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Bereich des gewählten Masterstudiengangs.
- Für die Vertiefung Clinical Excellence absolvieren Bewerber:innen ohne klinisches Assessment zusätzlich das Modul Klinisches Assessment.
Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen
Zu einem Weiterbildungsprogramm zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abschluss einer akkreditierten schweizerischen oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld.
oder - Ohne Hochschulabschluss, insbesondere mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Weiterbildungsprogrammes, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen. Dies gilt insbesondere im Falle nicht angemessener wissenschaftlicher Kenntnisse2.
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der Höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (BP)
2vor oder ggf. während des Studiums durch Besuch des Moduls «Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung» zu erwerben
Falls für ein bestimmtes Weiterbildungsprogramm weitere Zulassungsbedingungen gelten, sind diese auf der Webseite und auf dem Factsheet des betreffenden Angebots festgehalten.
Ausserordentliche Zulassung
Die Direktorin der Careum Hochschule für Gesundheit kann die Zulassung zu Bachelorstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen aufgrund einer Sur-Dossier-Beurteilung gewähren. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Studiums, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen.
Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.
Anrechnung erworbener Studienleistungen
Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule (kostenpflichtig) anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.
