Zulassung zum Bachelorstudiengang

nach Vorbildung / Abschluss:

Diplom einer Höheren Fachschule (HF) in Pflege


Ausländische Gesundheitsabschlüsse

Zulassung zu den Masterstudiengängen

Nach Studiengang:

Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen

Zu einem Weiterbildungsprogramm zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten mit folgender Vorbildung und Erfahrung:

  • Abschluss einer akkreditierten schweizerischen oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld.
    oder
  • Ohne Hochschulabschluss, insbesondere mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Weiterbildungsprogrammes, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen. Dies gilt insbesondere im Falle nicht angemessener wissenschaftlicher Kenntnisse2.

1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der Höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (BP)
2vor oder ggf. während des Studiums durch Besuch des Moduls «Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung» zu erwerben

Falls für ein bestimmtes Weiterbildungsprogramm weitere Zulassungsbedingungen gelten, sind diese auf der Webseite und auf dem Factsheet des betreffenden Angebots festgehalten.

 

Ausserordentliche Zulassung

Die Direktorin der Careum Hochschule für Gesundheit kann die Zulassung zu Bachelorstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen aufgrund einer Sur-Dossier-Beurteilung gewähren. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Studiums, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen.

Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.

Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule (kostenpflichtig) anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

Bild mit dem Text Careum

Careum Hochschule Gesundheit

Gloriastrasse 18a
8006 Zürich
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