Zulassungsbedingungen Fachbereich Angewandte Psychologie
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium im Fachbereich Angewandte Psychologie an der Kalaidos Fachhochschule interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen zu unseren Studiengängen.
Bei Fragen und für weitere Abklärungen sind wir gerne für Sie da.
Zulassung zum Bachelorstudiengang
Nach Vorbildung / Abschluss:
Zulassung:
- Zum Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie nach bestandener Eignungsabklärung
Anforderung Arbeitserfahrung:
- 12 Monate qualifizierte und nachweisbare Arbeitspraxis im Umfang von mindestens 80 %, die bei Studienbeginn vollständig abgeschlossen sein muss.
- Die Arbeitswelterfahrung kann innerhalb oder ausserhalb des Tätigkeitsfelds der Angewandten Psychologie und bei einer oder mehreren Unternehmen oder Institutionen erworben worden sein. Arbeitswelterfahrungen aus der Lehre, aus Praktika, Erziehungszeiten sowie Militär- und Zivildienst werden berücksichtigt.
Anderweitig erworbene, gleichwertige allgemeinbildende Ausbildung: vgl. Erläuterungen zur Verordnung des Hochschulrats über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten vom 20.5.2021.
Zulassung:
- Der Abschluss wird einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen:
- Bei Bestätigung der Gleichwertigkeit zusammen mit dem Nachweis eines Sprachniveaus von C1 in Deutsch und bestandener Eignungsabklärung: ohne Aufnahmeprüfung
- Ist die Gleichwertigkeit nicht gegeben, zusammen mit dem Nachweis eines Sprachniveaus von C1 in Deutsch und bestandener Eignungsabklärung: mit Aufnahmeprüfung
Anforderung Arbeitserfahrung:
- 12 Monate qualifizierte und nachweisbare Arbeitspraxis im Umfang von mindestens 80 %, die bei Studienbeginn vollständig abgeschlossen sein muss.
- Die Arbeitswelterfahrung kann innerhalb oder ausserhalb des Tätigkeitsfelds der Angewandten Psychologie und bei einer oder mehreren Unternehmen oder Institutionen erworben worden sein. Arbeitswelterfahrungen aus der Lehre, aus Praktika, Erziehungszeiten sowie Militär- und Zivildienst werden berücksichtigt.
Die Zulassungskommission kann qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung erteilen.
Voraussetzung sind ausreichend qualifizierende Berufserfahrung, eine erkennbare berufliche Entwicklung in einem für den Studiengang relevanten Berufsfeld sowie angemessene wissenschaftliche Kenntnisse1.
Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.
1Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden.
Zulassung zum Masterstudiengang
Nach Studiengang:
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss in Angewandter Psychologie einer Hochschule oder einer anderen Institution des Hochschulbereichs oder einem Bachelorabschluss einer äquivalenten, im Herkunftsland anerkannten oder akkreditierten ausländischen Hochschule.
Die Zulassungskommission kann anderen Bachelortypen die Zulassung zum Masterstudium erteilen.
Personen mit psychologieverwandten Bachelorabschlüssen haben die Möglichkeit, eine Passerelle zu absolvieren, um anschliessend in den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie überzutreten. Bewerber:innen müssen, neben den allgemeinen Bedingungen, folgende erfüllen:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium in psychologieverwandten Fächern
- Nachweis über mindestens 60 absolvierte ECTS in Modulen mit Psychologie-relevanten Inhalten (sind Sie bei der Beurteilung Ihrer Module unsicher, kontaktieren Sie unsere Studiengangsleiterinnen)
- Ablegen der Eignungsabklärung
Ausschluss von einer anderen Hochschule
Bewerber:innen, die an einer anderen Hochschule vom Bachelor- oder Masterstudium der Angewandten Psychologie ausgeschlossen wurden, weil sie eine Prüfungsleistung nach Ausschöpfung der vorgesehenen Anzahl Wiederholungen nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.
Anrechnung erworbener Studienleistungen
Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.