Zulassung zu den Bachelorstudiengängen

Nach Vorbildung / Abschluss:

Zulassung zu den verkürzten Bachelorstudiengängen (Passerellen)

Bachelor of Arts in Law

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Business Law

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Zulassung zu den Masterstudiengängen

Nach Studiengang:

Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen

Zu einem Weiterbildungsprogramm zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten mit folgender Vorbildung und Erfahrung:

  • Abschluss einer akkreditierten schweizerischen oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld.
    oder
  • Ohne Hochschulabschluss, insbesondere mit einem Abschluss der höheren Berufsbildungund ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Weiterbildungsprogrammes, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen. Dies gilt insbesondere im Falle nicht angemessener wissenschaftlicher Kenntnisse2.

1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der Höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (BP)
2Bei einem Eintritt in einen SAS, CAS oder DAS ist der Kurs «Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Basic» zu absolvieren. Bei einem Eintritt in ein Masterprogramm sind es die Kurse «Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Basic» und «Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Advanced».

Falls für ein bestimmtes Weiterbildungsprogramm weitere Zulassungsbedingungen gelten, sind diese auf der Webseite und auf dem Factsheet des betreffenden Angebots festgehalten.

Ausserordentliche Zulassung

Der Rektor der Kalaidos Fachhochschule kann die Zulassung zu Bachelorstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen aufgrund einer Sur-Dossier-Beurteilung gewähren. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Studiums, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen.

Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.

Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

Kalaidos Law School - Lehre

Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
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