Zulassungsbedingungen Fachbereich Recht
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium im Fachbereich Recht an der Kalaidos Fachhochschule interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen zu unseren Studiengängen.
Bei Fragen und für weitere Abklärungen sind wir gerne für Sie da.
Zulassung zu den Bachelorstudiengängen
Nach Vorbildung / Abschluss:
Zulassung:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Business Law
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- keine
Zulassung:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Business Law
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Der Abschluss wird einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Business Law bei Bestätigung der Gleichwertigkeit zusammen mit dem Nachweis eines Sprachniveaus von C1 in Deutsch.
- Mit Aufnahmeprüfung, falls die Gleichwertigkeit nicht gegeben ist.
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Zulassung:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Business Law
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- Bei Abschluss HF mit juristischer oder dem Studiengang verwandter Ausrichtung: keine
- Übrige Abschlüsse: 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Zulassung:
- Mit Aufnahmeprüfung (erfolgreiches Bestehen Vorbereitungskurs AKAD) zu den Studiengängen BA in Law und BSc in Business Law
- Mindestalter 25 Jahre
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Zulassung zu den verkürzten Bachelorstudiengängen (Passerellen)
Bachelor of Arts in Law
Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:
Anrechnung und Regelstudienzeit:
- Die Höhere Fachschule wird im Umfang von 39 ECTS-Punkten angerechnet, 141 ECTS-Punkte werden im Rahmen des Studiums an der Kalaidos Fachhochschule erworben.
- Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 6 Semester inkl. Bachelorthesis.
Bachelor of Science FH in Business Law
Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:
Anrechnung und Regelstudienzeit:
- Die Berufsprüfung im Rechnungs- bzw. Treuhandbereich wird mit 21 ECTS-Punkten angerechnet, 159 ECTS-Punkte werden im Rahmen des Studiums an der Kalaidos Fachhochschule erworben.
- Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 7 Semester inkl. Bachelorthesis.
Anrechnung und Regelstudienzeit:
-
Die Höhere Fachschule wird im Umfang von 33 ECTS-Punkten angerechnet, 147 ECTS-Punkte werden im Rahmen des Studiums an der Kalaidos Fachhochschule erworben.
-
Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 6 Semester inkl. Bachelorthesis.
Zulassung zu den Masterstudiengängen
Nach Studiengang:
Zugelassen sind Personen mit einem Bachelorabschluss einer Schweizer Fachhochschule oder Universität in den Bereichen:
- Recht/Law
- Angewandtes Recht/Applied Law
Zugelassen sind Personen mit einem Bachelorabschluss einer Schweizer Fachhochschule oder Universität in den Bereichen:
- Recht/Law
- Angewandtes Recht/Applied Law
Zugelassen sind Personen mit einem Bachelorabschluss einer Schweizer Fachhochschule oder Universität in den Bereichen:
- Recht/Law
- Angewandtes Recht/Applied Law
Personen mit einem Bachelorabschluss in Wirtschaftsrecht oder Business Law einer Schweizer Fachhochschule oder Universität haben die Möglichkeit, eine Passerelle zu absolvieren, um anschliessend in den Masterstudiengang in Law überzutreten.
Dieses Passerellenvorstudium steht für alle Vertiefungen offen und umfasst 45 ECTS-Punkte.
Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen
Zu einem Weiterbildungsprogramm zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abschluss einer akkreditierten schweizerischen oder ausländischen Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld.
oder - Ohne Hochschulabschluss, insbesondere mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für das Programm relevanten Berufsfeld. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Weiterbildungsprogrammes, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen. Dies gilt insbesondere im Falle nicht angemessener wissenschaftlicher Kenntnisse2.
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der Höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (BP)
2Bei einem Eintritt in einen SAS, CAS oder DAS ist der Kurs «Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Basic» zu absolvieren. Bei einem Eintritt in ein Masterprogramm sind es die Kurse «Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Basic» und «Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens Advanced».
Falls für ein bestimmtes Weiterbildungsprogramm weitere Zulassungsbedingungen gelten, sind diese auf der Webseite und auf dem Factsheet des betreffenden Angebots festgehalten.
Ausserordentliche Zulassung
Der Rektor der Kalaidos Fachhochschule kann die Zulassung zu Bachelorstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen aufgrund einer Sur-Dossier-Beurteilung gewähren. Die Zulassung kann mit Auflagen erfolgen, die vor oder während des Studiums, immer jedoch vor Abschluss, erfüllt werden müssen.
Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.
Anrechnung erworbener Studienleistungen
Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.
