Zulassungsbedingungen Fachbereich Recht
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium im Fachbereich Recht an der Kalaidos Fachhochschule interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen zu unseren Studiengängen.
Bei Fragen und für weitere Abklärungen sind wir gerne für Sie da.
Zulassung zu den Bachelorstudiengängen
Nach Vorbildung / Abschluss:
Zulassung:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Wirtschaftsrecht
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- keine
Zulassung:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Wirtschaftsrecht
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Der Abschluss wird einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Wirtschaftsrecht bei Bestätigung der Gleichwertigkeit zusammen mit dem Nachweis eines Sprachniveaus von C1 in Deutsch.
- Mit Aufnahmeprüfung, falls die Gleichwertigkeit nicht gegeben ist.
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Zulassung:
- Prüfungsfrei zu den Bachelorstudiengängen in Law und Wirtschaftsrecht
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- Bei Abschluss HF mit juristischer oder dem Studiengang verwandter Ausrichtung: keine
- Übrige Abschlüsse: 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Zulassung:
- Mit Aufnahmeprüfung (erfolgreiches Bestehen Vorbereitungskurs AKAD) zu den Studiengängen BA in Law und BSc in Wirtschaftsrecht
- Mindestalter 25 Jahre
Anforderung an Arbeitserfahrung:
- 12 Monate Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Zulassung zu den verkürzten Bachelorstudiengänge (Passerellen)
Bachelor of Arts in Law
Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:
Anrechnung und Regelstudienzeit:
- Die Höhere Fachschule wird im Umfang von 48 ECTS-Punkten angerechnet, 132 ECTS-Punkte werden im Rahmen des Studiums an der Kalaidos Fachhochschule erworben.
- Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 6 Semester inkl. Bachelorthesis.
Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht
Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:
Anrechnung und Regelstudienzeit:
-
Die Höhere Fachschule wird im Umfang von 33 ECTS-Punkten angerechnet, 147 ECTS-Punkte werden im Rahmen des Studiums an der Kalaidos Fachhochschule erworben.
-
Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 6 Semester inkl. Bachelorthesis.
Anrechnung und Regelstudienzeit:
- Die Berufsprüfung im Rechnungs- bzw. Treuhandbereich wird mit 20 ECTS-Punkten angerechnet, 160 ECTS-Punkte werden im Rahmen des Studiums an der Kalaidos Fachhochschule erworben.
- Die Regelstudienzeit beträgt insgesamt 7 Semester inkl. Bachelorthesis.
Weiterbildungsprogramme
Nach Programm:
Zugelassen sind Personen mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium einer schweizerischen oder einer äquivalenten ausländischen universitären Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sowie Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden
Zugelassen sind Personen mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium einer schweizerischen oder einer äquivalenten ausländischen universitären Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sowie Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden
Zugelassen sind Personen mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium einer schweizerischen oder einer äquivalenten ausländischen universitären Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sowie Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden
Zugelassen sind Personen mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium einer schweizerischen oder einer äquivalenten ausländischen universitären Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sowie Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
- Bei ungenügenden betriebswirtschaftlichen Vorkenntnissen ist im Rahmen des Masters ein Grundlagen-CAS in Betriebswirtschaft zu absolvieren.
- Mind. zwei Jahre Berufserfahrung
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden
Zugelassen sind Personen mit folgender Vorbildung und Erfahrung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium einer schweizerischen oder einer äquivalenten ausländischen universitären Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule sowie Praxiserfahrung
- Abschluss der höheren Berufsbildung1 und ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und für das Hochschulweiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse2
- Bei ungenügenden betriebswirtschaftlichen Vorkenntnissen ist im Rahmen des Masters ein Grundlagen-CAS in Betriebswirtschaft zu absolvieren.
- Mind. 5 Jahre relevante Berufserfahrung
- Mind. 3 Jahre Führungserfahrung
- Mindestalter 30 Jahre
1Diplom einer Höheren Fachschule (HF), Eidg. Diplom der höheren Fachprüfung (HFP), Eidg. Fachausweis (PB)
2Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden
Ausserordentliche Zulassung zu Ausbildungsstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen
Die Zulassungskommission kann qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung erteilen.
Voraussetzung sind ausreichend qualifizierende Berufserfahrung, eine erkennbare berufliche Entwicklung in einem für den Studiengang oder das Weiterbildungsprogramm relevanten Berufsfeld sowie angemessene wissenschaftliche Kenntnisse1.
Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.
1Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden.
Anrechnung erworbener Studienleistungen
Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.