Bewertungen von Kompetenznachweisen (schriftliche oder mündliche Prüfungen, schriftliche Arbeiten etc.) können von Studierenden angefochten werden. Die Bestimmungen zur Ergreifung eines Rechtsmittels gegen einen Bewertungsentscheid sind im Reglement zum Rechtsmittelverfahren der Kalaidos FH sowie in der Richtlinie über Organisation und Verfahren der Rekurskommission festgehalten. Sie regeln Fristen, Voraussetzungen, Abläufe sowie die Organisation der Rekurskommission.

Verfahrensstufen und Überprüfungsbefugnis

  1. Beanstandung: Innerhalb von 10 Tagen nach Eröffnung einer Bewertung kann eine Beanstandung begründet an die Studiengangsleitung zuhanden der zuständigen Prüfungs- und Qualitätskommission (PQK) eingereicht werden. Die Beanstandungsgründe dürfen rein formaler und prozessualer Art sein und sind in Art. 7 des Reglements Rechtsmittelverfahren abschliessend aufgezählt.
  2. Rekursverfahren: Wird keine Beanstandung eingereicht oder eine solche von der zuständigen PQK abgelehnt, kann ein Rekurs bei der Rekurskommission eingereicht werden. Es gilt eine Frist von 30 ab Eröffnung des Prüfungsergebnisses oder – im Falle einer vorherigen Beanstandung – von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Antwort auf die Beanstandung einzuhalten. Für das Rekursverfahren wird eine Verfahrensgebühr von CHF 500 erhoben. Rekurse werden lediglich auf Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften geprüft. Die Rüge der Unangemessenheit von Bewertungen ist ausgeschlossen bzw. die Überprüfung der Angemessenheit einer inhaltlichen Leistungsbewertung ist nicht Sache der Rekurskommission.
  3. Beschwerdeverfahren: Gegen den Entscheid der Rekurskommission kann innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde an den Fachhochschulrat erfolgen. Für das Beschwerdeverfahren wird eine Verfahrensgebühr von CHF 2’500 erhoben. Wie bei Rekursen werden auch Beschwerden lediglich auf Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften geprüft. Die Rüge der Unangemessenheit von Bewertungen ist ausgeschlossen.

Zusammensetzung der Rekurskommission

Die Rekurskommission besteht aus drei Mitgliedern, die von der Leitung Qualität und Hochschulentwicklung bestimmt werden:

Zusammensetzung Beschwerdekommission des Fachhochschulrats

Die Beschwerdekommission ist ein Ausschuss des Fachhochschulrats. Die Beschwerdekommission ist wie folgt besetzt:

Kommissionssekretariat:

Kalaidos Fachhochschule
Bereich Qualität und Hochschulentwicklung
Jungholzstrase 43
8050 Zürich
044 200 19 19

Leiter Qualität und Hochschulentwicklung
Marcel Schmid

Prof. Dr. Marcel Schmid

Zum Profil
Recht | Wirtschaft
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