Pauschalbesteuerungssysteme für Privatpersonen in Europa Pauschalbesteuerungssysteme für Privatpersonen in Europa
Das pauschale Besteuerungssystem der Schweiz im Vergleich mit Grossbritannien und Italien (Symbolbild)

Natürliche Personen entrichten gemäss dem Welteinkommensprinzip – unabhängig davon, aus welcher Quelle das Einkommen stammt – bei persönlicher Zugehörigkeit ihre Steuern auf dem gesamten weltweiten Einkommen und Vermögen. Dieser Grundsatz bildet in der Schweiz und in anderen Ländern die Regel. Als Ausnahme zur Regel kennen verschiedene Länder davon abweichende Bestimmungen.

Das Augenmerk besonderer steuerlicher Ausnahmeregelungen gilt vielfach der Mobilität der Steuerpflichtigen. Die Besteuerung nach dem Aufwand („Pauschalierung“) in der Schweiz, die Besteuerung als "Resident but not domiciled" bzw. "Taxation on Remittance Basis" in Grossbritannien und die neue italienische Pauschalsteuer für ausländische Einkünfte sind praxisrelevante Besteuerungsformen, die untereinander in gewisser Konkurrenz stehen.

Alle drei Pauschalbesteuerungsregime haben wohlhabende mobile Steuerpflichtige im Fokus. Die mit Wirkung ab 1. Januar 2017 eingeführte italienische Pauschalsteuer soll den Wettbewerbsnachteil Italiens gegenüber anderen Ländern beseitigen. Sowohl bei der Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz als auch bei der britischen "Taxation on Remittance Basis" bzw. Besteuerung als "Resident but not domiciled" wurden jüngst Verschärfungen vorgenommen.

Ausgewählte Fragestellungen aus der Praxis

Bei der Inanspruchnahme der Pauschalsteuern in diesen drei Ländern ergeben sich praxisrelevante Fragen:

  1. Bestehen Vorschriften zur Staatsbürgerschaft für die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung?
  2. Ist ein früherer Aufenthalt in diesem Land ein Hindernis für die Pauschalbesteuerung?
  3. Welches sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung?
  4. Was geschieht beim Erwerb von Immobilien?
  5. Bestehen Einschränkungen durch das Doppelbesteuerungsabkommen?
  6. Müssen Minimalsteuern entrichtet und ausländische Vermögenswerte deklariert werden?
  7. Fallen Dividendenerträge und Kapitalgewinne in die Bemessungsgrundlage?
  8. Wie werden Vergütungen aus europäischen Mandaten besteuert und darf man diese ausüben?
  9. Kann man sich (in diesem Land) selbstständig machen?
  10. Was passiert im Schenkungs- und Erbschaftsfall?
  11. Wie lange kann man von der Pauschalbesteuerung profitieren?
  12. Kann man die Staatsbürgerschaft von diesem Land beantragen?
  13. Unterliegt man den Sozialversicherungen in diesem Land?

Ob sich die Pauschalbesteuerung für eine steuerpflichtige Person eignet, ist unter Berücksichtigung aller Kriterien zu beurteilen.

In einem Steuer Revue Artikel wurde am Beispiel von Grossbritannien, Italien und der Schweiz die pauschalen Besteuerungssysteme skizziert und anhand der aufgelisteten Fragestellungen aus der Praxis verglichen. Der Artikel ist hier abrufbar: Steuer Revue 2018/09, Pauschalbesteuerungssysteme für Privatpersonen in Europa –Ein Vergleich

Lesen Sie hier weitere Blogbeiträge zur Besteuerung nach dem Aufwand:

Pauschalbesteuerung: Aktuelle Zahlen“, „Pauschalbesteuerung: Heutige Fallstricke“, „Pauschalbesteuerung: Generierte Erträge“, „Pauschalbesteuerung: Akzeptanz in Politik und Bevölkerung“ und „Pauschalbesteuerung: Die Entstehung“.

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Weiterführende Literaturhinweise und Quellenangaben:

Pauschalbesteuerungssysteme für Privatpersonen in Europa – Ein Vergleich, Steuer Revue 2018/09, Seiten 644 ff. Autoren: Dieter Weber und Carol Gregor Lüthi, Co-Autoren: Stephanie Eichenberger, Alexander Altmann, Robert Salter und Dr. Robert Frei.

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