Pauschalbesteuerung: Die Entstehung Pauschalbesteuerung: Die Entstehung
Bild: Kalaidos FH

Die Besteuerung nach dem Aufwand – im Volksmund auch Pauschalbesteuerung genannt – ist wiederkehrend auf der politischen Agenda und wird kontrovers diskutiert. Die Diskussion dreht sich um Sinn und Zulässigkeit und findet seit deren eidgenössischer Einführung mit voraussehbarer Regelmässigkeit statt.

Herr Lüthi hat sich im Rahmen seiner Weiterbildung zum LL.M. Swiss and International Taxation an der Kalaidos Fachhochschule Schweiz / dem SIST Schweizerisches Institut für Steuerlehre vertieft auf wissenschaftliche Art und Weise mit der Besteuerung nach dem Aufwand auseinander gesetzt. Im Frühling 2017 erscheint sein Buch „Die Besteuerung nach dem Aufwand – Eine systematische Einordung ins schweizerische Steuerrecht mit aktuellem Bezug“. Die Publikation des Buches in englischer Sprache ist im Winter 2017/2018 geplant.

Im Rahmen einer mehrteiligen Blogserie gehen wir in diesem Post drei Fragen rund um die Entstehung der Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz nach.

Seit wann ist in der Schweiz die Pauschalbesteuerung möglich?

Als erster Kanton in der Schweiz bot der Kanton Waadt im Jahre 1862 aufgrund von touristischen und wirtschaftlichen Interessen eine besondere Besteuerungsart für nicht erwerbstätige Ausländer an. Dem wird sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung Rechnung getragen (1). In der Sendung ‚Arena‘ des Schweizer Fernsehens vom 14.9.2012 zum Thema ‚Pauschalbesteuerung‘ nimmt JACQUELINE DE QUATTRO, Regierungsrätin des Kantons Waadt, wie folgt Stellung: „Die Aufwandbesteuerung wurde im Kanton Waadt 1862 eingeführt. Reiche, adelige Ausländer kamen aus Grossbritannien in den Kanton Waadt und installierten sich in der ‚Riviera‘, weil es ihnen dort gefiel. Der Kanton Waadt war der Ansicht, dass diese Leute die Infrastruktur benutzen und deshalb besteuert werden sollen. Die Aufwandbesteuerung wurde nicht eingeführt um diesen Leuten ein Privileg anzubieten. Von den aktuell im Kanton Waadt ansässigen nach dem Aufwand besteuerten Personen sind 86% Rentner. Wie soll ausländisches Renteneinkommen in der Schweiz besteuert werden? Nur über das Einkommen hat der Kanton Zugang zu Steuersubstrat. Und diese Leute geben Geld aus. Sie kurbeln unsere Wirtschaft an und kaufen Häuser, Autos, Schiffe, Pferde, Kunstwerke; sie brauchen Architekten, Ärzte, Dekorateure, sie beschäftigen Personal und schicken ihre Kinder in Privatschulen. Es handelt sich nicht um ein Privileg, sondern um eine besondere Steuerform.“

Einer der bekanntesten Personen war CHARLIE CHAPLIN (geboren 16. April 1889, gestorben 25. Dezember 1977), der Ende 1952 nach einer politischen Hetzkampagne des McCarthy-Komitees ins Schweizer-‘Exil’ nach Corsier bei Vevey kam. Gemäss einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung (2) war die Waadtländer Riviera während 25 Jahren zur Heimat des grossen Künstlers und Menschenfreundes aus den Armenvierteln von London geworden. Zusammenfassend kann man wohl festhalten, dass Waadt, wo CHARLIE CHAPLIN seinen Lebensabend verbrachte – und mutmasslich zu vorteilhaften Konditionen besteuert wurde – mit seiner „Lex Chaplin“ eine Vorreiterrolle spielte (3).

Wie entwickelte sich die Pauschalbesteuerung im Laufe der Zeit?

Der Kanton Genf führte im Jahr 1928 eine Aufwandbesteuerung ein, um insbesondere reiche Engländer in der Region des Genfersees anzuziehen. Auch andere Kantone folgten dem Beispiel der Kantone Waadt und Genf und es resultierten im Laufe der Zeit unterschiedliche kantonale Regelungen. Gemäss der Botschaft über die Steuerharmonisierung, gab es keinen Grund, auf die Pauschalsteuer völlig zu verzichten, auch wenn die Ausgestaltung der Pauschalsteuer in einzelnen Kantonen bisher zu wünschen übrig gelassen hat.

Gemäss CAVELTI kannten im Jahr 1950 erst sieben Kantone (der Kanton Waadt hatte damals bereits 2‘000 pauschalsteuerpflichtige Personen) eine Pauschalbesteuerung unterschiedlichen Systems.

Welcher Zeitpunkt wird als Geburtsstunde der Pauschalbesteuerung bezeichnet?

Als „Geburtsstunde der Aufwandbesteuerung“ wird im ESTV Bericht zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand der 10. Dezember 1948 bezeichnet.

Die im Laufe der Zeit entstandenen, unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Pauschalbesteuerung hatten zu einem stärker gewordenen Konkurrenzkampf unter den Kantonen und Gemeinden geführt, sodass die Steuereinnahmen ungenügend waren. Dies wurde nicht nur in der Botschaft Besteuerung nach dem Aufwand (BBl 2011) so festgehalten, sondern auch in der Literatur findet man Aussagen wie die folgende von TANNER, der von einem regelrechten Wildwuchs kantonaler und kommunaler Steuerbegünstigungen schreibt: „Hier wirkte sich die notorische Unübersichtlichkeit, die ‚föderalistische Buntscheckigkeit‘ und das ‚Dickicht der 25 kantonalen Steuergesetze‘ besonders stark aus“. Die Kantone vereinbarten – aufgrund des Bestrebens der Finanzdirektorenkonferenz – untereinander am 10. Dezember 1948 das Konkordat über den Ausschluss von Steuerabkommen, das vom Bundesrat am 26. September 1949 gebilligt wurde und für die ersten zwölf unterzeichnenden Kantone am 6. Oktober 1949 in Kraft trat. Das Konkordat hat heute keine Bedeutung mehr, was auch in der Botschaft Besteuerung nach dem Aufwand (BBl 2011) festgehalten wird.

Lesen Sie in einer Fortsetzung mehr über die heutige Ausgestaltung der Pauschalbesteuerung und bekommen Sie einen Überblick über die letzten Entwicklungen und aktuellen Fragestellungen.

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(1) Vgl. anstatt vieler BGer 15.9.1961, BGE 87 I 376 = ASA 30 (1961/62) 366 ff. = Pra 1962, 114.

(2) CHARLIE CHAPLIN ist reif fürs Museum, NZZ Nr. 92 vom 21.01.2016, 22. (3) Vgl. anstatt vieler ARTER, AJP 16 (2007) 159.   

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