Pauschalbesteuerung: Akzeptanz in Politik und Bevölkerung Pauschalbesteuerung: Akzeptanz in Politik und Bevölkerung
Bild: Kalaidos FH

In einem ersten Teil wurden drei Fragen zur Entstehung der Besteuerung nach dem Aufwand – im Volksmund auch Pauschalbesteuerung genannt – nachgegangen. In diesem Post erfahren wir, welche Kantone die Pauschalbesteuerung noch anbieten und mit welchen Mitteln man versucht, die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung in der Bevölkerung und in der Politik zu stärken 1).     

Was ist der Sinn und Zweck der Pauschalbesteuerung und wo liegt ihre Zulässigkeit (gesetzliche Verankerung)?

Natürliche Personen entrichten gemäss dem Welteinkommensprinzip – unabhängig davon, aus welcher Quelle das Einkommen stammt – grundsätzlich bei persönlicher Zugehörigkeit ihre Steuern auf dem gesamten weltweiten Einkommen und Vermögen. Im Gegensatz dazu kennt die Schweiz

  • gestützt auf Art. 14 DBG und Art. 6 StHG für natürliche Personen,
  • die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben, erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung unbeschränkt steuerpflichtig sind
  • und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben,

ein konsumorientiertes Besteuerungssystem auf Antrag: Die Besteuerung nach dem Aufwand 2). Anstelle der ordentlichen schweizerischen Besteuerung erlaubt das Schweizer Steuerrecht somit unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl einer Besteuerung nach dem Aufwand.

Die Pauschalbesteuerung wurde seit 2009 in verschiedenen Kantonen abgeschafft. Wie gestaltet sich die aktuelle Situation in den Kantonen?

Die Besteuerung nach dem Aufwand wird in fünf Kantonen (Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schaffhausen und Zürich) nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt angeboten. So ist in den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt eine Besteuerung nach dem Aufwand noch im Zuzugsjahr möglich. Die übrigen 21 Kantone bieten die Besteuerung nach dem Aufwand zu unterschiedlichen kantonalen Konditionen an. Durch den Wegfall der Besteuerung nach dem Aufwand in einzelnen Kantonen spüren andere Kantone eine erhöhte Nachfrage nach der Besteuerung nach dem Aufwand. So zum Beispiel der Kanton Aargau 3).

Die Pauschalbesteuerung wurde immer wieder hinterfragt, so auch durch die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“. Was hat man revidiert, um die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung in der Bevölkerung und Politik zu stärken?

Gemäss der Botschaft zur Besteuerung nach dem Aufwand hat der Bundesrat folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • Gesetzliche Präzisierung, dass der weltweite Aufwand massgeblich ist;
  • Erhöhung der relativen Mindestlimite für den weltweiten Aufwand vom Fünffachen auf das Siebenfache des Mietzinses bzw. des Mietwertes oder vom Zweifachen auf das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung je für die Kantons- und die direkte Bundessteuer;
  • Einführung einer absoluten Mindestbemessungsgrundlage von CHF 400‘000 – mit jährlicher Anpassung an den Landesindex für Konsumentenpreise – für die direkte Bundessteuer bzw. Einführung einer Mindestbemessungsgrundlage freier Höhe durch die Kantone;
  • Gesetzliche Konkretisierung, dass beide in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten alle Voraussetzungen für eine Besteuerung nach dem Aufwand erfüllen müssen;
  • Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand für Schweizerinnen und Schweizer im Zuzugsjahr;
  • Explizite Verpflichtung der Kantone zur Berücksichtigung der Vermögenssteuer bei der Besteuerung nach dem Aufwand 4);
  • Festlegung einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

In einem nächsten Post erfahren Sie mehr über die Einnahmen der Kantone durch die pauschalbesteuerten Personen in der Schweiz, die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Frage, ob ein schädlicher Erwerbszweck bei Verwaltungsratsmandaten für Schweizer AGs vorliegt. 

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(1) Der Beitrag basiert auf dem Fachbuch „Die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz – Eine systematische Einordung ins schweizerische Steuerrecht mit aktuellem Bezug“ von Carol Gregor Lüthi.
(2) Vgl. anstatt vieler SUTER, PIStB (2013) 205.
(3) Votum der Geschäftsleitung des Steueramtes des Kantons Aargau, anlässlich der Aargauer Steuertagung 2016 in Aarau. So sei im Kanton Aargau – als Insel inmitten derjenigen Kantone, welche die Besteuerung nach dem Aufwand abgeschafft haben – aktuell ein gesteigertes Interesse von Steuerpflichtigen und Beratern spürbar.
(4) Vgl. METZ, StR 68 (2013) 102.

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