Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden haben die Personalabteilungen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Dabei gilt es, sozialversicherungs-, ausländer-, arbeits-, und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sowie rechtliche Vorgaben einzuhalten. Das Risiko im Anstellungsprozess gegen das Ausländerrecht zu verstossen, liegt jedoch nicht nur in alleiniger Verantwortung der Personalabteilung, insbesondere wenn diese gar nicht involviert worden ist. Auch Führungskräfte, die über den Einsatz von grenzüberschreitenden Mitarbeitenden entscheiden, können zur Rechenschaft gezogen werden.

Welches sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetzesvorschriften? Und mit welchen Präventivmassnahmen können international tätige Unternehmen derartige Gesetzesverstösse vermeiden? Dies erfahren Sie im Beitrag „Schwarzarbeit nicht nur ein HR-Thema“ von Michael Faske, Leiter der Abteilung Fraud Investigation bei Ernst & Young.


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