Der Studiengang richtet sich an alle Interessierte, die Rechtsklarheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Arbeitszeugnissen sowie der arbeitsrechtlichen Aspekte von New Work wie Home Office. Die Weiterbildung vermittelt nicht nur Methoden- und Orientierungskompetenz zur Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen aufgrund gesellschaftlicher Trends und veränderter Rahmenbedingungen, sondern vermittelt auch Schlüsselinhalte aus dem Sozialversicherungsrecht wie Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Vaterschaft.

Zielgruppe das CAS Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Die Weiterbildung richtet sich an Geschäftsleitungsmitglieder, HR-Leiterinnen/-Leiter, HR-Fachpersonen und -Projektleitende, HR-Expertinnen/-Experten, HR-Beraterinnen/-berater und interne Beraterinnen/-berater, Personalentwickler/-innen und Payroll-Verantwortliche, Juristen/Juristinnen, interessierte Treuhänderinnen und Treuhänder sowie Steuerfachleute sowie Führungspersonen, welche die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte verstehen wollen. Angesprochen sind sowohl Mitarbeitende von KMUs als auch von Grossunternehmen aller Branchen, aber auch von Organisationen aus dem öffentlichen Bereich. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Ausbaufähigkeit

Der CAS Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ist zu einem MBA oder Executive MBA ausbaufähig und kann für den MAS FH in HR Management und MAS FH in Organisationsentwicklung angerechnet werden.

 

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