Umsetzung von BEPS (1/2)
Sophie Bartz
Das internationale Unternehmenssteuerrecht befindet sich weltweit in tiefgreifendem Wandel. Im Fokus dieses Blogbeitrags steht die Umsetzung von BEPS in der Schweiz.
Die Umsetzung von BEPS in ausgewählten Staaten sowie auf die US Steuerreform ist des Weiteren Gegenstand der kommenden ISIS Steuertagung zum internationalen Steuerrecht vom 10. April 2018.
Die Aktionspläne der OECD
Im September 2013 haben die G20-Staaten einen Aktionsplan beschlossen, mit Hilfe dessen koordiniert gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung vorgegangen werden soll. Dieses Projekt läuft unter dem prägnanten englischen Kürzel BEPS («Base Erosion and Profit Shifting», zu Deutsch Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung). Vom Rückenwind der G20-Staaten getrieben, veröffentlichte die OECD im Oktober 2015 schliesslich Berichte zu 15 unterschiedlichen Handlungsfeldern, die Mindeststandards festsetzen und Empfehlungen aussprechen. Die Berichte sind unter Mitarbeit von mehr als 100 Staaten entstanden. Die Ergebnisse sind teilweise steuersystematisch nachvollziehbar, zum Teil weichen sie aber von tragenden finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Grundsätzen ab.
Implementierung der BEPS-Aktionspläne
In rechtlicher Hinsicht muss beachtet werden, dass die von der OECD formulierten Handlungsanweisungen für die Mitgliedstaaten unterschiedliche Verbindlichkeitsstufen aufweisen, jedoch kein Völkerrecht darstellen. Von bestimmten Ausnahmen im Bereich der Verrechnungspreise abgesehen, können die BEPS Aktionspläne nur dann zur Anwendung gelangen, wenn die davon betroffenen Doppelbesteuerungen und nationalen Steuergesetzgebungen entsprechend ergänzt oder geändert werden.
Umsetzung von BEPS in der Schweiz
Die Schweiz steht unter grossem Druck, die Mindeststandards der OECD zeitnah umzusetzen. Um die aufwendige Anpassung jedes einzelnen Doppelbesteuerungsabkommens zu vermeiden, wird die Implementierung von BEPS zusätzlich durch ein Multilaterales Instrument unterstützt. Die Schweiz hat dieses BEPS-Übereinkommen am 7. Juni 2017 in Paris unterzeichnet. Im Rahmen der Unterzeichnung des BEPS-Übereinkommens hat die Schweiz angekündigt, vorerst die Doppelbesteuerungsabkommen mit 14 konkreten Staaten anzupassen. Am 20. Dezember 2017 wurde die Vernehmlassung zum BEPS-Übereinkommen eröffnet. Gegenstand der Vorlage ist des Weiteren das bilaterale Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 9. April 2018.
Ziel der Vorlage ist die Umsetzung der BEPS-Mindeststandards bezüglich der Doppelbesteuerungsabkommen. Vorgesehen ist dabei eine Ergänzung der Präambel der Doppelbesteuerungsabkommen, die Aufnahme einer Abkommenmissbrauchsklausel und eine Anpassung der Bestimmungen zur Streitbeilegung im Rahmen von Verständigungsvereinbarungen. Zudem spricht sich die Schweiz für die Übernahme der im BEPS-Übereinkommen vorgesehenen Schiedsklausel aus.
ISIS Steuertagung 2018 zum internationalen Steuerrecht
Diese Themen werden auch Gegenstand der kommenden ISIS Steuertagung zum internationalen Steuerrecht vom 10. April 2018 sein. Die Tagung setzt den Schwerpunkt auf die Umsetzung von BEPS in ausgewählten Staaten sowie auf die US Steuerreform. Hochkarätige Expertinnen und Experten von der OECD, dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen sowie erfahrene in- und ausländische Steuerberaterinnen und Steuerberater analysieren die jüngsten Entwicklungen und zeigen Reaktionsmöglichkeiten für grenzüberschreitend tätige schweizerische Unternehmen auf. Tagungsleiter sind Dr. oec. Jürg B. Altorfer und Prof. Dr. iur. René Matteotti, LL.M.
In einer Fortsetzung erfahren wir mehr zu der EU-Richtlinie zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung, Auswirkungen der internationalen Entwicklungen und zur Rechts- und Planungssicherheit.
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Weiterführende Literaturhinweise und Materialien:
Matteotti René, BEPS: Rechts- und Planungssicherheit auf dem Prüfstand, ASA 86 (2017/18) 161 ff.
Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 20. Dezember 2017
Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 07. Juni 2017
OECD Secretary, General Report to the G20 leaders, September 2013
Tax Annex to the St. Petersburg G20 Leaders´Declaration, September 2013