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Die Offenlegung von irrelevanten Informationen in Abschlüssen führt zur Unverständlichkeit (Symbolbild)

Die Finanzberichterstattung nach IFRS kann für Bilanzierende und Adressaten schnell komplex und wenig vergleichbar erscheinen. Die Offenlegungspflichten decken sich nicht immer mit den Kommunikationswünschen der Unternehmen oder den Informationsbedürfnissen der Adressaten. 

Bilanzierende erleben einen grossen administrativen Aufwand um ihren Offenlegungspflichten nachzukommen. Jedoch bieten diese nicht immer einen direkten Nutzen für die Wertschöpfung des Unternehmens sowie der Investoren. Auf der anderen Seite erscheinen einige gut gemeinte Offenlegungen in der Jahresrechnung aus Sicht der Adressaten zu unspezifisch oder gar unverständlich.

Warum ist dies so und wie lässt sich die momentane Situation verbessern? Diesen beiden Fragen wurde im Rahmen eines Vortrags zur adressatenorientierten Finanzberichterstattung an der Kalaidos FH nachgegangen.

Einer der spezifischen Gründe sind missverstandene Materialitätskonzepte in der Rechnungslegung, die umfangreichen Offenlegungen zu komplexen, aber nicht gleichermassen wichtigen Sachverhalten nur unzureichend entgegenwirken. Auch das grundsätzliche Verständnis der Regulation in der Praxis könnte durch klarere Offenlegungen verbessert werden.

Lösungsansätze bietet beispielsweise die Disclosure Initiative der IFRS Foundation, die unter anderem mit den Änderungen im IAS 1 in den letzten Jahren bereits zu positiven Veränderungen in den publizierten Jahresabschlüssen geführt hat. Individuelle Beispiele zeigen wie bedeutsam es dennoch ist, dass die Offenlegungspflichten der bestehenden IFRS Standards im Hinblick darauf geprüft werden, ob und wie die Wirksamkeit der Offenlegung in den Abschlüssen weiter verbessert werden kann.

Spezifische Herausforderung der Angaben im Anhang

Grundsätzlich können zu viele unspezifische Angaben und das Fehlen von wesentlichen Informationen im Anhang zu folgenden Missverständnissen führen:

  • Werden relevante Informationen nicht offengelegt, so kann dies zu fehlerhaften Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen führen;
  • Das Offenlegen von irrelevanten Informationen verschleiert relevante Informationen und reduziert die Verständlichkeit der Abschlüsse;
  • Eine ineffektive Kommunikation reduziert die Verständlichkeit und somit die Genauigkeit von Analystenreports und Forecasts.

Leitlinien zur Wesentlichkeit

Bei der Offenlegung von relevanten Informationen im Sinne der IFRS Finanzberichterstattung wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Informationen unterschieden. Im Grundsatz sollen zu viele unwesentliche Informationen vermieden und wesentlichen Informationen vollständig offengelegt werden.

In diesem Zusammenhang stellen sich unter anderem die folgenden Fragen:

  • Aus wessen Sicht sollen die Informationen wesentlich sein?
  • Welche Informationen sind ex ante und ex post als wesentlich einzustufen?
  • Braucht es ein Verbot von unwesentlichen Angaben?
  • Ist eine vorhergehende Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer notwendig beim Weglassen von Unwesentlichem?

Die IFRS Foundation hat ein Materiality Practice Statement als nicht bindende Leitlinie in Bezug auf die Wesentlichkeit erlassen, in dessen Zusammenhang sich diese Fragen teilweise beantworten liessen. Das Practice Statement dient dem Management der Entscheidungsfindung hinsichtlich der wesentlichen Angaben in den Jahresabschlüssen, indem es eine Übersicht über die folgenden Bereiche gibt:

  • grundlegender Charakter von Wesentlichkeitsentscheidungen,
  • Interaktion mit lokalen Gesetzen und Regulationen,
  • 4 Schritte Prozess für Wesentlichkeitsentscheide,
  • Leitlinien für spezifische Themen, und
  • Fallbeispiele.

Fazit

Der Anhang einer Jahresrechnung dient zum einen als bedeutende Quelle finanzieller Unternehmensinformationen. Der Informationswert des Anhangs kann Investitionsentscheide und -empfehlungen massgeblich beeinflussen. Aus wirtschaftlicher Sicht ergeben sich aus einer optimierten Offenlegung positive Effekte, wie etwa die Steigerung der Effizienz von Unternehmensbewertungen, die Verbesserung von Forecasts (Prognosegenauigkeit), sowie die Unterstützung der guten Reputation eines Unternehmens. Nicht zuletzt lässt sich durch eine klare, leicht verständliche Informationsoffenlegungen Fehlbewertungen vorbeugen.

Somit hat eine adressatenorientierte Berichterstattung aus Unternehmensperspektive klare ökonomische Vorteile, die als Motivation für eine stetige Verbesserung der Unternehmensberichterstattung dienen sollten.

Lesen Sie hier weitere Blogbeiträge rund um das Thema IFRS: Risk Sharing Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, Unterschiede zwischen Swiss GAAP und IFRS und IFRS-Update: Unsichere Steuerpositionen.   

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Dieser Blogbeitrag basiert auf der Präsentation „Finanzberichterstattung nach IFRS – Stetig bleibt der Wandel“ im Rahmen des International Accounting Update der Kalaidos FH.

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