Die Gewinnverwendung der Unternehmen ist ein unternehmenspolitischer, aber auch ein anlagestrategischer Entscheid der Anteilseigner. Dabei spielen Interessen- und Zielkonflikte, insbesondere zwischen der Unternehmensführung und den Anteilseignern, eine wichtige Rolle. 

Mit der Unternehmenssteuerreform II erfolgte der Wechsel vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip, der einen Einfluss auf die Gewinnverwendung hat. Dieser Wechsel trat per 1. Januar 2011 in Kraft. Ausschüttungen aus Kapitalreserven können seither verrechnungssteuerfrei an die Aktionäre ausgezahlt werden.

Sind Dividenden abhängig vom Gewinn?

Die Theorie kennt die Grundsätze der

- stabilen Ausschüttung

- gewinnabhängigen Ausschüttung und der

- regelmässigen Erhöhung der Ausschüttung.

Eine Untersuchung der 50 SPI-Unternehmen mit der grössten Börsenkapitalisierung (knapp 94% der Marktkapitalisierung des SPI) im Zeitraum 2009 bis 2015 zeigt auf, dass keine der untersuchten Unternehmungen eine gewinnabhängige Dividendenpolitik betrieb.

31 Unternehmen hoben den Ausschüttungsbetrag pro Aktie Jahr für Jahr an. In dieser Gruppe hoben 9 Unternehmen den Ausschüttungsbetrag stetig an (darunter ABB, Givaudan, Lindt, Nestlé, Novartis, Richemont, Roche, Syngenta); die restlichen Unternehmen verfolgten die Politik einer unregelmässig ansteigenden Ausschüttung (darunter Zurich, Swisscom, Adecco, Actelion, Swatch, Lonza, Adecco, Valiant).

Die verrechnungssteuerfreie Ausschüttung als „Goody“ für den Aktionär

Die Untersuchung der Geschäftsberichte der Jahre 2009 – 2015 zeigt, dass es vier Grundtypen gibt, wie auf die Umstellung vom Nennwertprinzip auf das Kaptaleinlageverfahren reagiert wurde.

1. Es gibt Unternehmen, die seit 2011 die Ausschüttungen aus der Kapitaleinlagereserve und damit nicht der Verrechnungssteuer unterliegend vornehmen.

2. Andere haben kurzfristig für ein bis drei Jahre auf die Ausschüttung aus der Kapitaleinlagereserve umgestellt und in dieser Zeit die bestehende Kapitaleinlagereserve weitgehend abgebaut.

3. Eine dritte Gruppe von Unternehmen weist zwar in der Bilanz Reserve aus Kapitaleinlagen aus, trotzdem wurde die Dividende in den Jahren 2011 – 2015 aus der Gewinnreserve ausgeschüttet.

4. Und schliesslich findet sich eine Gruppe von Unternehmen, die von der Umstellung unberührt blieb, weil sie im gesamten Untersuchungszeitraum keine Reserve aus Kapitaleinlagen in ihren Bilanzen auswiesen und als Folge dessen keine Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven vornehmen konnten.

In welche Gruppe lassen sich ausgewählte börsenkotierte Schweizer Unternehmen wie UBS, ABB und Novartis einordnen? Welche Ausschüttungspolitik gehen diese nach? Das erfahren Sie in einer Fortsetzung am 27. Februar 2017.

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