In unseren letzten beiden Blog Posts Teil 2 und Teil 3 haben wir beschrieben, wie der Aktionär (Principal) das Management (Agent) dazu bringt, die Interessen des Aktionärs zu wahren und dessen Vertrauen nicht zu missbrauchen.

Zu den bereits diskutierten Lösungsansätzen des Principal-Agent-Problems gehören:

  • Transparente Rechnungslegung
  • Prüfung durch Revisoren
  • Manager zu Miteigentümer machen
  • Strengere Strafen für Manager

Eine weitere Möglichkeit, um zu verhindern, dass die Agenten den Principal hintergehen, besteht darin, die Rechte der Aktionäre auszubauen. 

Abstimmung über Vergütung des Managements

Dazu gehört zum Beispiel das Recht, über die Entschädigung der Unternehmensleitung an der Generalversammlung (GV) abzustimmen, wie das die Minder-Initiative in der Schweiz für börsenkotierte Unternehmen durchgesetzt hat.

Leichterer Zugang zur Generalversammlung

Damit Aktionäre generell ihre Rechte auch wirklich wahrnehmen können, ist zudem auch ein möglichst einfacher Zugang zur Generalversammlung wichtig. Die Möglichkeit, elektronisch an der GV abzustimmen, stellt dabei einen grossen Fortschritt dar.

Wie es mit den Aktionärsrechten an der GV nämlich nicht sein sollte, illustriert die langjährige Praxis bei vielen Unternehmen in Japan. So haben im Jahr 2003 mehr als 1200 kotierte Unternehmen alle die GV am gleichen Tag abgehalten, nämlich am 27. Juni um genau zehn Uhr vormittags. Von allen börsenkotierten Unternehmen haben ganze 68% ihre GV an diesem sogenannten „Shuchubi-Day“ (= Konzentrationstag) durchgeführt.

Wer Aktien von verschiedenen Unternehmen besitzt, kann unter diesen Umständen nicht an allen Versammlungen teilnehmen – und genau das ist wohl auch der Hintergedanke dieser Praxis. An der japanischen GV sollen vor allem die Entscheide des Managements abgenickt werden. Kritische Fragen sind unerwünscht. Die Versammlungen sind denn auch im Durchschnitt nach nur 18 Minuten vorbei… (Quelle: FUW 25.6.2003)

Schutz der Aktionäre ist wichtig für die Volkswirtschaft – Vorbild USA

Der Schutz der Aktionärsinteressen ist eine Bedingung dafür, dass überhaupt in Aktien investiert wird. Investitionen in Aktien wiederum bilden die Voraussetzung dafür, dass in einer Volkswirtschaft Risikokapital für unternehmerische Initiativen zur Verfügung steht.

Der Schutz der Aktionäre in den USA führt dazu, dass die Amerikaner ihr Geld nicht einfach auf dem Sparkonto liegen lassen, sondern viel stärker in Aktien investieren. Mit dem Effekt, dass dort sehr viel mehr Risikokapital vorhanden ist als in Europa und Japan.

Wenn man sich den abschreckenden Umgang mit den Aktionären in Japan nochmals in Erinnerung ruft, ist das nicht erstaunlich.

In einem nächsten Blogpost wird der 5. Teil des Principal-Agent-Problems Lösungsansatz "Corporate Governance" behandelt. 

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