Wie bringen Aktionäre (Principal) das Management (Agent) dazu, die Aktionärsinteressen zu wahren? Wie verhindert man, dass die Manager stattdessen eigene egoistische Interessen verfolgen?

In einem früheren Blogpost haben wir bereits zwei mögliche Lösungsansätze für dieses Principal-Agent-Problem vorgestellt, nämlich transparente Berichterstattung und Prüfung durch Revisoren.

Man könnte das Management aber auch durch Bestrafung und Belohnung auf den richtigen Weg bringen. Im Englischen kennt man dafür die Redewendung „sticks and carrots“ (Stöcke und Karotten), mit denen man störrische Esel gefügig macht. Im Deutschen beschreibt man diesen Ansatz auch mit den Worten „Zuckerbrot und Peitsche“.

Lösungsansatz Zuckerbrot - Manager zu Eigentümern machen

Die Gefahr, dass das Management die eigenen Ziele höher gewichtet als die Ziele der Aktionäre, versucht man auch dadurch zu bannen, dass man den Managern Aktien als Teil ihrer Vergütung gibt. Damit werden sie Miteigentümer, sodass sich ihre Interessen mit denen der Aktionäre decken und beide an einem Strick ziehen. Diese Idee ist zwar sehr einleuchtend, aber auch dafür verantwortlich, dass Vergütungen gewisser Manager so exorbitant hoch geworden sind. Denn mit Aktien bzw. Aktienoptionen kann man potentiell natürlich viel mehr verdienen als mit einem Fixgehalt.

Lösungsansatz Peitsche - Schärfere Strafen für Manager

Wenn man Missbräuche verhindern möchte, so ist der Gedanke an schärfere Strafen naheliegend. In den USA ist man diesbezüglich schon sehr weit gegangen: so wurden die CEOs der Skandalfirmen Worldcom und Enron vor laufender Kamera verhaftet und zu je 20 Jahren Gefängnis verurteilt. In der Schweiz und auch im übrigen Europa ist dieser Lösungsansatz bis jetzt noch nicht so populär. Eine der ersten Amtshandlungen des früheren italienischen Präsidenten Berlusconi war sogar die Lockerung von Verjährungsvorschriften bei Buchhaltungsdelikten.

Der Ruf nach strengeren Strafen dürfte in Zukunft jedoch lauter werden. Denn es wäre nicht erstaunlich, wenn man auch in diesem Bereich dem amerikanischen Vorbild folgen würde.

In Teil 4 und 5 werden sodann die Lösungsansätze "Shareholders` Rights" und "Corporate Governance" behandelt.  

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