Smartphone mit Bicycle Sharing App Smartphone mit Bicycle Sharing App
Per App lässt sich das nächstgelegene freie Fahrrad finden und mieten. (Symbolbild)

Das Teilen von ganz oder teilweise ungenutzten Ressourcen via Online-Plattformen bringt den Verbraucher/innen viele Vorteile: Die Suche nach passenden Transportmitteln, Unterkünften, Gütern oder Dienstleistungen gestaltet sich einfach und schnell. Die Pflege und Wartung von Eigentum fallen weg und die Nutzung von geteiltem statt gekauftem Gut trägt zum Umweltschutz bei. Die "Digital Sharing Economy" birgt jedoch nicht nur positive Effekte. Wie die Geschäftsmodelle der Sharing-Plattformen funktionieren, welche Chancen aber auch Risiken damit einhergehen, soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden.

Digitale Geschäftsmodelle der Sharing Economy

Für den Begriff "Digital Sharing Economy" gibt es keine einheitliche Definition. Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Anstatt ein Gut zu kaufen, mieten Interessierte es von jemand anderem. Oder umgekehrt: Statt sein Gut zu verkaufen, teilt (engl. "share") ein Anbieter sein Gut mit anderen.
  • Eine Online-Plattform oder App bringt Eigentümer/innen und Suchende zusammen und erleichtert alle Prozesse zwischen ihnen.

Die "Sharing"-Geschäftsmodelle unterscheiden sich nach Interaktionstypen (Privatpersonen, Unternehmen) und Grad der Kommerzialität (kostenlose oder -pflichtige Vermittlung zwischen Anbieter/innen und Nutzer/innen):

Peer-to-Peer oder Customer-to-Customer-Geschäftsmodelle (P2P oder C2C) sind am häufigsten. Diese betreffen sowohl monetäres als auch nicht-monetäres Teilen zwischen Privatpersonen, welche die Plattform als Anbieter/innen und Nachfrager/innen nutzen können. Charakteristisch ist, dass die Plattformbetreiber keines der angebotenen Objekte selbst besitzt. Ein bekanntes Beispiel ist Uber: Das Unternehmen vermittelt die Beförderung von Personen in Autos von Privatpersonen, die den Fahrdienst selbst übernehmen. Weit verbreitet ist auch Airbnb, wo temporäre Übernachtungsmöglichkeiten ver- oder gemietet werden können. Mitglieder von give&get leisten und erhalten Zeit für Dienste und Waren, ohne dass Geld fliesst.

Business-to-Customer-Modelle (B2C) machen das kostenpflichtige Teilen zwischen Unternehmen und Privatperson zu ihrer Aufgabe. Diese können neben ihrer Rolle als Plattformbetreiber auch eigene Güter an die Interessenten verleihen. Das Innovative an B2C-Geschäftsmodellen ist, dass Produkte und Dienstleistungen genutzt werden können, die aufgrund der geringen Nachfrage nicht wettbewerbsrelevant sind. Beispiele für B2C-Modelle sind Mobility (Teilen von Fahrzeugen), PubliBike (Teilen von Fahrädern und E-Bikes) oder Spotify (Teilen von Musik und Podcasts).

Business-to-Business-Modelle (B2B) konzentrieren sich darauf, Produkte, Ressourcen oder Dienstleistungen an andere Unternehmen zu einer Gebühr temporär zur Verfügung zu stellen. Damit können die teure Anschaffung von Geräten oder die Einstellung von spezialisierten Fachkräften vermieden werden. Plattformbetreiber können auch als Drittunternehmen fungieren, die das Teilen zwischen Anbieter- und Nachfrager-Unternehmen regeln. So vermitteln LiquidSpace und WeWork Büroräume und produktive Arbeitsbereiche. Optimo verleiht ausgebildete Monteure und Opushero vernetzt flexibles Hotelpersonal.

Positive und negative Effekte der Digital Sharing Economy

Die Auswirkungen der Digital Sharing Economy unterscheiden sich je nach Perspektive und können sowohl positiver als auch negativer Natur sein.

Sharing-Nutzer: Durch die Verfügbarkeit des Sharing-Angebots auf Online-Plattformen und Smartphone-Apps ist der Zugang für alle Interessenten frei zugänglich. Gleichzeitig ist es deutlich günstiger, materielle oder immaterielle Güter zu mieten als zu kaufen. Durch das Teilen von Ressourcen wie Autos für Fahrgemeinschaften (Blablacar) können neue soziale Bindungen entstehen und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.

Demgegenüber können mangelnde Qualität der Produkte oder das Nichteinhalten von Dienstleitungen den positiven Effekt des Teilens trüben. Auch sind nicht alle Nutzer/innen begeistert davon, dass Sharing-Plattformen persönliche Daten oder persönliche Präferenzen für bestimmte Produkte sammeln. Gross fällt die Enttäuschung aus, wenn kostenlose Produkte oder Dienstleistungen nach einer gewissen Zeit kostenpflichtig werden.

Sharing-Unternehmen: Als Sharing-Unternehmen kann man neue Märkte erschliessen und zusätzliches Einkommen generieren. Obwohl Kosten für die Entwicklung und Wartung der Software entstehen, lassen sich Kosten für das Personal und die Nutzung von Geschäftsräumen einsparen. Da es für die Ausübung dieser Geschäftstätigkeit keiner besonderen beruflichen Qualifikation bedarf, ist diese Verdienstmöglichkeit für jedermann gegeben. Ausserdem können zahlreiche Daten und Informationen über die Nutzer/innen der Plattform und für personalisierte Werbung genutzt werden.

Sharing-Unternehmen sind je nach zu vermietendem Gut unterschiedlich krisenresistent. Während Airbnb aufgrund der Corona-Pandemie anfänglich schwere Einbussen verzeichnete, konnte das Basler Startup MyCamper, das private Vermieter und Mieter von Wohnmobilen in der Schweiz vernetzt, enorm wachsen.

Private Anbieter: Menschen, die eine Teilzeitbeschäftigung bzw. unregelmässige Arbeitseinsätze suchen oder auf dem "normalen" Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind, können ihre Ressourcen nach Belieben auf Sharing-Plattformen (z.B. Rent a Rentner) zur Verfügung stellen und von einer gewissen Flexibilität und Work-Life-Balance profitieren.

Als Vermittler zwischen privaten Anbietern und Suchenden übernehmen Sharing-Plattformen lediglich eine Vermittlerfunktion und keine Arbeitgeberfunktion. Die dort tätigen Personen wie Reinigungskräfte oder Fahrer/innen gelten als Selbstständige. Sie müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung, Altersvorsorge, etc. kümmern. Für sie besteht auch keine Mindestlohnregelung oder Kündigungsschutz. Die geschätzten 2’500 Uber-Fahrer/innen in der Schweiz sind seit Ende Mai 2019 allerdings bei der Axa Versicherung kollektiv versichert. Um hierzulande als Uber-Fahrer/in tätig zu sein, benötigt man eine Lizenz als selbstständiger Berufskraftfahrer/in.

Marktumfeld: Während zum einen die Digital Sharing Economy neue Kooperationen zwischen Unternehmen ermöglicht, können Sharing-Unternehmen etablierte Branchen, welche dieselben Produkte und Dienstleistungen zu höheren Preisen verkaufen, vom Markt verdrängen. So nimmt Uber dem Taxigewerbe die Kund/innen weg, die Hotellerie klagt über Airbnb und die Kinos leiden aufgrund der Streaming-Dienste von Netflix sowie des Filmverleihs von Swisscom. Ausserdem kann es auch unter den Sharing-Plattformen zu Monopolstellungen kommen.

Ökologie: Auch aus ökologischer Sicht wirkt sich die Digital Sharing Economy positiv wie negativ aus: Auf der einen Seite wird durch die gemeinsame Nutzung einer Ressource deren Verbrauch optimiert. Und die gemeinsam genutzte Ressource ersetzt den Verbrauch einer anderen Ressource. Auf der anderen Seite kann die gesteigerte Ressourceneffizienz durch einen Anstieg der Nachfrage wieder aufgehoben werden. Über diesen sognannten Rebound-Effekt hinaus kann es zu einer schnelleren Degradation der Ressource kommen.

Fazit

Der Trend zum Teilen ist Motor für neue digitale Geschäftsmodelle, die sich auf das Teilen von Produkten oder Dienstleistungen konzentrieren, anstatt sie zu verkaufen. Der einfache Zugang zu günstigen Produkten und Dienstleistungen auf Zeit schont das Portemonnaie der Nutzer/innen sowie manchen Aufwand, der durch das Besitzen eines Gutes entsteht.

Ist Teilen somit das neue Kaufen? Nicht unbedingt. Oft müssen sich Anbieter/innen wie Nutzer/innen auf die Bewertungen anderer Nutzer/innen verlassen. Garantien für Qualität und Sicherheitsstandards sind nicht selbstverständlich. Krisen können die Nachfrage nach geteiltem Gut kurzfristig verändern. Ressourcen werden zwar effektiver genutzt. Trotzdem kann es zu einem erhöhten Ressourcenverbrauch kommen.

Sharing-Unternehmen müssen sich schnell an die Marktentwicklungen anpassen können. Glaubhafte Expertise ist ebenso wichtig wie der Versicherungsschutz des geteilten Guts und die Gewährleitung der Privatsphäre der Nutzer/innen. Nicht zuletzt gilt es, sich an die gesetzlichen Vorgaben bei der Beschäftigung von privaten Anbietern zu halten. Dann kann das Teilen via digitalen Plattformen durchaus für alle Beteiligten zur Freude werden.

Autor/in
Irene-Willi

Irene Willi Kägi

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