Zulassung zu den Bachelorstudiengängen

Nach Vorbildung / Abschluss:

Zulassung zu den Masterstudiengängen

Nach Studiengang:

Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen

Nach Programm:

Ausserordentliche Zulassung zu Ausbildungsstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen

Die Zulassungskommission kann ausserordentlich künstlerisch begabten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung zum Studiengang oder Weiterbildungsprogramm erteilen. Hierfür ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.

Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.

Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

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