Zulassungsbedingungen Fachbereich Musik
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für ein Studium im Fachbereich Musik an der Kalaidos Fachhochschule interessieren. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Zulassungsbedingungen zu unseren Studiengängen.
Bei Fragen und für weitere Abklärungen sind wir gerne für Sie da.
Zulassung zu den Bachelorstudiengängen
Nach Vorbildung / Abschluss:
- Zulassung zu allen Bachelor of Arts-Studiengängen im Fachbereich Musik mit bestandener Zulassungsprüfung und dem Nachweis eines Sprachniveaus von B2 in Deutsch
Anderweitig erworbene, gleichwertige allgemeinbildende Ausbildung: vgl. Erläuterungen zur Verordnung des Hochschulrats über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten vom 20.5.2021.
- Der Abschluss wird einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen.
- Bei nachgewiesener Gleichwertigkeit zugelassen zu allen Bachelor of Arts-Studiengängen im Fachbereich Musik mit bestandener Zulassungsprüfung und dem Nachweis eines Sprachniveaus von B2 in Deutsch.
Zulassung zu den Masterstudiengängen
Nach Studiengang:
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Fachbereich des vorgesehenen Masterstudiengangs.
- Zusätzlich ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Fachbereich des vorgesehenen Masterstudiengangs.
- Zusätzlich ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Fachbereich des vorgesehenen Masterstudiengangs.
- Zusätzlich ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule oder Universität im Fachbereich des vorgesehenen Masterstudiengangs.
- Zusätzlich ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Zugelassen sind:
-
Personen mit einem Masterabschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Fachhochschule im Bereich Music Performance.
-
Zusätzlich ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen
Nach Programm:
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Abschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Hochschule im Fachbereich Musik und Praxiserfahrung.
- In einzelnen Fällen ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Zugelassen sind:
- Personen mit einem Abschluss einer schweizerischen oder äquivalenten ausländischen Hochschule im Fachbereich Musik und Praxiserfahrung.
- In einzelnen Fällen ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Ausserordentliche Zulassung zu Ausbildungsstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen
Die Zulassungskommission kann ausserordentlich künstlerisch begabten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung zum Studiengang oder Weiterbildungsprogramm erteilen. Hierfür ist eine Zulassungsprüfung zu bestehen.
Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.
Anrechnung erworbener Studienleistungen
Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.