Schweizer Flagge und text:  25 Jahre MWST Schweiz Schweizer Flagge und text:  25 Jahre MWST Schweiz
25 Jahre MWST Schweiz (Symbolbild)

Nachdem das Stimmvolk die Einführung einer moderneren Umsatzsteuer in den Jahren 1977, 1979 und 1991 verwarf, beschloss das Parlament gegen den Willen des Bundesrates einen erneuten, vierten Versuch zur Einführung der Mehrwertsteuer (Bundesbeschluss vom 18.06.1993). Am 28. November 1993 wurde dieser Bundesbeschluss vom Volk genehmigt.

Von der Verordnung zum Gesetz

Der Bundesrat erliess aufgrund dieser Volksabstimmung die Mehrwertsteuerverordnung am 22. Juni 1994, die am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt wurde. Die Mehrwertsteuer wurde in Art. 130 der aktuellen Bundesverfassung verankert und in Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Übergangsbestimmungen gemäss Art. 196 Ziff. 14 der Bundesverfassung notwendig. Mit Inkraftsetzung des Mehrwertsteuergesetzes auf den 1. Januar 2001 wurden diese Übergangsbestimmungen abgeschafft. Das Mehrwertsteuergesetz war ein direktes Ergebnis der parlamentarischen Arbeit und basierte im Wesentlichen auf der Bundesratsverordnung.

Gesetzesreform 2010

Auf Anregung des Raggenbass-Postulats im Jahre 2003 veröffentlichte der Bundesrat im Januar 2005 den Bericht 10 Jahre Mehrwertsteuer. Aus diesem ging hervor, dass die Mehrwertsteuer im Allgemeinen gut akzeptiert wurde, aber auch Kritiken aus den von der Steuer betroffenen Kreisen kamen. Es erfolgten diverse Praxisänderungen. Zudem wurde Peter Spori vom Bundesrat Merz beauftragt, die Notwendigkeit einer MWST-Reform im Hinblick auf eine radikale Vereinfachung und die Erreichung einer „idealen“ MWST zu untersuchen. Auf Grund des Berichts wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Ergebnisse zur Botschaft des Bundesrates vom 25. Juni 2008 über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer in einem Teil A und Teil B führte. Daraus resultierte letztendlich das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 2009 (Inkraftsetzung per 1.1.2010), wobei das Parlament nur Teil A berücksichtigte. Per 1.1.2018 erfolgte eine Teilrevision mit Einführung des „weltweiten“ Umsatzes für die Steuerpflicht sowie die neue Versandhandelsregelung (Art. 7 Abs. 3 MWSTG), die per 1. Januar 2019 eingeführt wurde.

Gesetzesänderungen in Aussicht

Ein Ende der Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer ist nicht in Sicht! Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft, die Globalisierung verlangt internationale Harmonisierung, nach wie vor besteht der Wunsch nach Vereinfachung der MWST, das Thema Steuersicherung liegt ebenfalls in der Luft, zudem kommen laufend neue Vorstösse vom Parlament, um nur einige Gründe der Weiterentwicklung zu nennen. Einige der erwähnten Gründe werden in die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes einfliessen. Die Vernehmlassung zur geplanten Revision soll im 1. Semester 2020 erfolgen und in die im 1. Semester 2021 geplante Botschaft einfliessen. Diese wird die Grundlage für die Diskussion im Parlament bilden, welche im Jahre 2021 – 2022 stattfinden soll. Die Inkraftsetzung dürfte frühestens per 1.1.2023 erfolgen.

Laufende Praxisanpassungen

In der Zeit bis zur Inkraftsetzung der erneuten Teilrevision wird es jedoch weitere Praxisänderungen und Praxisanpassungen geben. Aktuell sind auf der Homepage der ESTV/MWST erste Entwürfe zur Praxisanpassung zum Thema „Beteiligungen“ und zur Praxispräzisierung zum Thema „Tourismusabgaben“ aufgeschaltet, deren Fristen zur Stellungnahme bis am 26. März 2020 bzw. 9. April 2020 laufen, zudem noch weitere sieben erste Entwürfe, deren Fristen zur Stellungnahme bereits abgeschlossen sind. Zweite Entwürfe sind aktuell keine publiziert. Ein zweiter Entwurf der Praxis wird in den Fällen publiziert, in denen der Entwurf nur in einer Amtssprache vorliegt. Das Konsultativgremium hat zur Praxis Stellung genommen und die Leitung der HA MWST hat diese definitiv verabschiedet. Sobald sie in allen drei Amtssprachen publiziert wurde, wird die definitive Praxis direkt in die webbasierten Publikationen integriert.

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Melden Sie sich jetzt an: MWST-Refresher am 19. November 2020

Im jährlich durchgeführten eintägigen MWST-Refresher der Kalaidos FH, der am Donnerstag, 19. November 2020, stattfinden wird, werden unter anderem die seit dem letzten Refresher erfolgten Praxisänderungen behandelt, erfolgte Praxisänderungen bzw. deren Auswirkungen in Beispielen vertieft dargestellt und selbstverständlich auch darauf hingewiesen, was die MWST-Anwender in Zukunft zu erwarten haben. Auch wichtige Änderungen beim Zoll werden thematisiert, ebenso auf wesentliche Änderungen bei der Mehrwertsteuer im EU-Bereich hingewiesen, die Unternehmen mit Sitz in der Schweiz betreffen, welche in der EU tätig sind.

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