Erleichterte Nachfolgeregelung Erleichterte Nachfolgeregelung
Künftig mehr Handlungsspielraum bei der Nachfolgeplanung (Symbolbild)?

Mit der geplanten Revision will der Bundesrat eine Modernisierung des schweizerischen Erbrechts erreichen.

Insbesondere soll diese zukünftig eine freiere Gestaltung der erbrechtlichen Begünstigungen ermöglichen. Dies bringt vor allem Vorteile für die Berücksichtigung von Lebenspartnerinnen und -partnern und erleichtert Nachfolgeregelungen von Familienunternehmen.

Eckpfeiler der Revision

Im Zentrum der Revision steht die vorgesehene Reduktion der gesetzlichen Pflichtteilsquoten. Der Pflichtteil der Nachkommen wird von ¾ auf neu ½ des gesetzlichen Erbteils reduziert und der Pflichtteilsschutz gegenüber den Eltern neu gänzlich gestrichen. Das Pflichtteilsrecht räumt einzelnen Erben einen gewissen Mindestanspruch am Nachlass ein, welcher vom Erblasser zwingend zu respektieren ist (Vorbehalt: Enterbung).

Historische Bedeutung der Pflichtteile

Während diese Pflichtteile früher im Wesentlichen zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, allen voran den häufig noch jungen Nachkommen, dienten, scheint deren relativ umfangreiche Ausgestaltung heute nicht mehr gerechtfertigt. So sind die Kinder meist bereits selbst im fortgeschrittenen Alter, bis sie eine Erbschaft von den Eltern empfangen. Der notwendige Absicherungscharakter ist somit generell in den Hintergrund gerückt. Im Vordergrund steht heute viel mehr die Möglichkeit, flexibel über den eigenen Nachlass verfügen und sowohl erbberechtigte Personen als auch Personen seiner Wahl umfassender begünstigen zu können.

Verfügungsspielraum des Erblassers

Durch die Reduktion der Pflichtteilsquoten wird der Verfügungsspielraum des Erblassers wesentlich erhöht. So konnte eine unverheiratete Person mit Kindern ihren Lebenspartner bisher gerade einmal im Umfang von max. ¼ ihres gesamten Nachlasses begünstigen. Neu ist eine Begünstigung von bis zur Hälfte des Nachlasses möglich. Dies dürfte unter anderem auch die Steuerämter freuen, da die teilweise extrem hohen Erbschaftssteuern zwischen Konkubinatspartnern nach wie vor anfallen.

Grössere Handlungsfreiheit bei Unternehmensnachfolgeplanung

Auch die Übertragung von Unternehmen wird durch die grössere Handlungsfreiheit des Erblassers erleichtert. Dies ist gemessen an der hohen Anzahl von schweizerischen KMU, welche von einzelnen Nachkommen weitergeführt werden sollen, ebenfalls zu begrüssen. So ging die Übernahme eines Unternehmens innerhalb der Familie bisher oft mit hohen Ausgleichszahlungen an die Geschwister einher, was die Weiterführung des Unternehmens erheblich erschweren konnte.

Ausblick

Am 29. August 2018 hat der Bundesrat eine erste Botschaft und einen Gesetzesentwurf verabschiedet. Als weiterer Schritt folgt nun die Beratung im Parlament. Im Jahr 2019 soll vom Bundesrat eine zweite Botschaft (mit Entwurf) unter anderem mit näheren Details zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgelegt werden. Der genaue Zeitpunkt, wann das revidierte Erbrecht effektiv in Kraft tritt, liegt somit noch in der Ferne. Vor dem Jahr 2021 ist damit nicht zu rechnen.

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Weiterführende Literaturhinweise und Quellenangaben:

Newsletter 2/2019 Revision des Erbrechts: Mehr Verfügungsfreiheit in Sicht.

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