Kapitalbeschaffung von Start-Ups Kapitalbeschaffung von Start-Ups
Die wenig regulierte Form des Crowdfundings wird gerne von Startups mit einem Geschäftsmodell basierend auf einer Blockchain genutzt (Symbolbild)

Die Kapitalbeschaffung von Startups in Form von Fremd-, Eigen- oder Mezzaninen Kapital hat unterschiedliche Gewinn- und Kapitalsteuerfolgen für die Gesellschaft. Der Investitions- und somit der Finanzierungsbedarf von Startups in der Schweiz wächst stetig.

Finanzierungsmöglichkeiten der Start-ups

Startups werden in Zukunft noch öfter Risikokapitalinvestoren in Form von Business-Angels, Private-Equity- oder Venture-Capital-Gebern aufsuchen oder auch ihren Finanzierungsbedarf über alternative (hybride) Finanzierungsformen zu stillen versuchen.

Es ist anzunehmen, dass inskünftig auch vermehrt ICO Finanzierungen durchgeführt werden. Die Durchführung solcher Finanzierungen wird sich dank der technologischen Hilfsmittel zunehmend einfacher gestalten.

Steuerliche Behandlung aus Sicht der sich Kapital beschaffenden Unternehmung

Erstaunlicherweise wurden in Vergangenheit zahlreiche Initial coin offerings und Token generating events (ICO/TGE) weitestgehend ohne Steuervorabbescheid betreffend die direkten Steuern durchgeführt. Die betreffenden Unternehmen haben sich dadurch einer grossen Rechtsunsicherheit ausgesetzt.

Die Schaffung von Eigenkapital ist gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung in der Schweiz steuerlich diskriminiert. So wird bei einer Eigenkapitalinvestition, bereits bei der Tätigung der Investition eine Abgabe von 1% fällig, ab einem Freibetrag von CHF 1 Mio. (Art. 6 Abs. 1 lit. h i.V.m. Art. 8 StG). Die Emissionsabgabe wird jedoch bei den allermeisten Startups nicht die Investoren abschrecken, so wird doch das Eigenkapital wohl meist nicht in diesem Ausmass erhöht, sondern ein grosser Aufpreis (Agio) auf den neu ausgegebenen Aktien geleistet.

Sowohl die Besteuerung des Vermögens des Startup-Gründers als auch die Besteuerung des Eigenkapitals des Startup-Unternehmens können eine substanzzehrende Wirkung entfalten.

Kapitalsteuer von grosser Bedeutung

Die Erhebung der Kapitalsteuer ist für die Kantone von grosser Bedeutung. So beliefen sich die Einnahmen aus der kantonalen Kapitalsteuer im Jahr 2013 auf CHF 1.6 Mrd. und machten damit knapp 15% der gesamten direkten kantonalen Unternehmenssteuern juristischer Personen in Höhe von knapp CHF 11 Mrd. aus.

Eine Verlagerung von der Kapitalbesteuerung hin zu einer verstärkten Gewinnbesteuerung mit deren ökonomischen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und den finanziellen Auswirkungen auf die öffentliche Hand ist noch nicht eingehend geprüft worden. Der Bundesrat wäre bei einem parlamentarischen Auftrag bereit, eine solche Prüfung vorzunehmen.

Das Seco prüft zur Stärkung und Weiterentwicklung des Schweizer Venture Capital Marktes die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds.

Es ist anzunehmen, dass der Trend bei der Kapitalbeschaffung der Startups in Richtung ICO weiter zunehmen wird. Eine gesetzliche Regelung dieser bleibt abzuwarten.

Die kantonalen Behörden setzen sich zu Zeit mit den Kryptowährungen aktiv auseinander. Das Handelsregisteramt des Kantons Zug lässt gar Kryptowährungen als Sacheinlage zu. Die ersten Sachenlagegründungen mit der Kryptowährung Bitcoin wurden bereits durch das Eidgenössische Handelsregisteramt genehmigt. Ohne weitere Abklärung akzeptiert das Handelsregisteramt Zug Sacheinlagen mit den bekannten Kryptowährungen Bitcoin und Ether.

Handelsrechtlich sind somit bereits erste behördliche Bestrebungen bezüglich der neuen, digitalen und alternativen Unternehmensfinanzierungsformen ersichtlich.

Es bleibt abzuwarten, wie die steuerrechtliche Würdigung dieser Finanzierungsformen in der Praxis aussehen wird.

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Weiterführende Literaturhinweise und Quellenangaben:

Dieser Blogbeitrag basiert auf einer Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Advanced Studies Kalaidos FH in Swiss and International Taxation / LL.M. Swiss and International Taxation.

Nazareno Dominic, Initial coin offering und die damit verbundenen Steuerfolgen, in 03/2018 Expert Focus, 198ff.

Gericke Dieter, Private Equity V – Fundraising, Investition, Realisation – Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Ökosystem Private Equity, Zürich 2016.

Bericht des Bundesrates „Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz“ in Erfüllung des Postulates 13.4237 vom 29.03.2017

Medienmitteilung Kanton Zug: „Handelsregisteramt Zug lässt Kryptowährungen als Sacheinlage zu“ vom 04.09.2017.

Merkblatt des Handelsregisteramtes des Kantons Zug über die Liberierung mit einer Kryptowährung vom 13.02.2018.

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