Steuerliche Fragen zur funktionalen Währung Steuerliche Fragen zur funktionalen Währung
Ein Interview zum Thema funktionale Währung und Steuern (Symbolbild)

Mit dem Inkrafttreten des neuen Rechnungslegungsrechts ist es für ein Unternehmen möglich, sowohl die Buchführung wie auch die Rechnungslegung in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen (funktionalen) Währung zu erstellen. In einem Interview mit Marco Rothenbühler erfahren wir, vor welchen steuerlichen Herausforderungen Unternehmen stehen, die von diesem Wahlrecht Gebrauch machen und deren funktionale Währung nicht CHF ist.

Marco Rothenbühler hat im Rahmen seiner Masterarbeit im Studiengang MAS Taxation an der Kalaidos FH – SIST Schweizerisches Institut für Steuerrecht das Thema „Steuerliche Gewinnermittlung bei Rechnungslegung in Fremdwährung“ behandelt und wurde für seine Masterarbeit mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag Preis ausgezeichnet.

Herr Rothenbühler, wie relevant ist dieses Thema in der Schweiz?

In einem internationalen Umfeld erachten viele Schweizer Gesellschaften nicht den Schweizer Franken, sondern eine andere Währung als massgebende Währung. Entscheidet sich ein Unternehmen zur Rechnungslegung in seiner wesentlichen Währung, so müssen in der Jahresrechnung weiterhin die Werte in Landeswährung angegeben werden.

Die Besteuerung von Unternehmen mit Abschlüssen in Fremdwährung ist mit verschiedenen Fragen und Unklarheiten verbunden. Die Feststellung des steuerbaren Gewinns und der Gewinnsteuer muss in einer gerechten Art und Weise erfolgen.

Gibt es gesetzliche, steuerrechtliche Vorgaben für die Ermittlung des steuerbaren Gewinns bei Abschlüssen in Fremdwährung?

Das Gesetz sagt nicht, in welcher Währung der steuerbare Gewinn zu ermitteln ist. Weder zur steuerlich massgebenden Währung noch zum Umgang mit Umrechnungsdifferenzen bestehen klare gesetzliche Regelungen. Es wird jedoch auf die Massgeblichkeit der handelsrechtskonformen Jahresrechnung abgestellt. Daraus liesse sich ableiten, dass der Reingewinn in Fremdwährung Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerbaren Gewinns wäre.

Wo sehen Sie die steuerlichen Knackpunkte, wenn die Rechnungslegung nicht in CHF erfolgt?

Erfolgt die Buchführung und Rechnungslegung in einer Fremdwährung, stellen sich verschiedene steuerliche Fragen.

Es besteht eine Unsicherheit, ob für die steuerliche Gewinnermittlung die Jahresrechnung in Fremdwährung oder die umgerechneten Werte in CHF massgebend sind.

Auch in Bereichen wie dem Beteiligungsabzug oder der Verlustverrechnung könnte die Steuerbelastung aufgrund der Umrechnung unterschiedlich ausfallen. So besteht auch eine Unsicherheit, ob und wieweit die umstrittene Rechtsprechung zur Behandlung von Umrechnungsdifferenzen auch auf Jahresrechnungen im neuen Rechnungslegungsrecht Anwendung findet.

Es besteht zudem Klärungsbedarf, welche Währung bei Rechnungslegung in Fremdwährung den massgeblichen Reingewinn enthält und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens widerspiegelt.

Weiter problematisch ist, dass die Behandlung von Jahresrechnungen in Fremdwährung kantonal noch nicht einheitlich ist. In einzelnen Kantonen ist es immerhin bereits heute möglich, die Steuererklärung in der funktionalen Währung auszufüllen.

Sollte man Ihrer Meinung nach für die Bestimmung des steuerbaren Gewinns den Abschluss nach funktionaler Fremdwährung zu Grunde ziehen?

Ja, denn dies ist die wesentliche Währung. Die Angaben der Werte in Schweizer Franken haben nur noch informativen Charakter und stellen für sich keinen handelsrechtskonformen Abschluss dar. Es sollte möglichst vollständig auf Tatsachen in Fremdwährung abgestellt werden. Damit das Konzept der wesentlichen Währung weiter gefestigt und auch im Steuerrecht verwirklicht wird, sollten folgende Massnahmen umgesetzt werden:

  1. Eine Anpassung des Rechnungslegungsrechts, um den Zwangs von Angaben in Landeswährung abzuschaffen.
  2. Das Aktienrecht sollte modernisiert werden, damit die Kapitalbestimmungen zur Währung des Grundkapitals flexibler ausgestaltet und besser auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden können.
  3. Schliesslich bräuchte es noch ergänzende Regelungen im Steuerrecht, die die Behandlung von Fremdwährungsabschlüssen beinhalten. So sollte z.B. auch der Zeitpunkt und die Art der Umrechnung harmonisiert werden.

 

Besten Dank Herr Rothenbühler für das interessante Interview!

Möchten Sie mehr zum Thema "Steuerliche Gewinnermittlung bei Rechnungslegung in Fremdwährung" erfahren? Das SIST Schweizerische Institut für Steuerrecht der Kalaidos Fachhochschule organisiert mit dem ISIS Institut für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht am 14. März 2019 die fünften Frühlingsgespräche zu diesem Thema. Als Referenten begrüssen wir René Röthlisberger und Marco Rothenbühler
 

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