Digitale Einreichung der Steuererklärung Digitale Einreichung der Steuererklärung
In immer mehr Kantonen ist die Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Steuererklärung vorgesehen (Symbolbild)

Das elektronische Ausfüllen der Steuererklärung mittels Software hat sich in der Schweiz bereits etabliert. Das Einreichen derselben geschieht jedoch bislang weiterhin in Papierform, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Steuererklärungsformulare nach Art. 124 Abs. 2 DBG vom Steuerpflichtigen persönlich unterzeichnet werden müssen. Doch was bedeutet „persönlich unterzeichnen“ konkret? Umfasst dies auch eine zertifizierte, elektronische Signatur?

Begriff E-Government

E-Government hat sich als Begriff für elektronische Behördendienste etabliert: Dieser Begriff bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in öffentlichen Verwaltungen, dies in Kombination mit organisatorischen Anpassungen und der Erlangung neuer Fähigkeiten. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden verfolgen eine gemeinsame E-Government Strategie, welche das Ziel verfolgt, der Bevölkerung, der Wirtschaft und den Behörden die elektronische Abwicklung von behördlichen Geschäften zu ermöglichen. Im Rahmen dieser E-Government Strategie ist auch die Möglichkeit der elektronischen Einreichung der Steuererklärung vorgesehen. In einigen Kantonen kann die Steuererklärung bereits online übermittelt werden.

Elektronische Einreichung der Steuererklärung

Im Kanton Obwalden soll die elektronische Einreichung der Steuererklärung ab 1. Januar 2018 möglich werden. Das Obwaldner Steuergesetz sieht unterzeichnete Steuererklärungsformulare vor. Deshalb muss zunächst eine neue gesetzliche Grundlage für die Einreichung ohne Unterschrift geschaffen werden. Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2018 beabsichtigte der Regierungsrat des Kantons Obwalden, einen neuen Gesetzesartikel einzufügen. So hält der neu einzufügende Art. 190a des Steuergesetzes des Kantons Obwalden fest, dass die Steuererklärung in elektronischer Form oder in Papierform eingereicht werden kann, wobei die genauen Ausführungsbestimmungen der elektronischen Einreichung vom Regierungsrat festzuhalten seien. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden am 27. Oktober 2017 vom Kantonsrat des Kantons Obwalden angenommen.

E-Tax Web

Im Kanton Obwalden füllen derzeit 75 Prozent der Steuerpflichtigen die Steuererklärung mit Hilfe der Software „OBWALDEN TAX“ am Computer aus. Um die elektronische Einreichung derselben zu ermöglichen, sieht der Regierungsrat neu eine webbasierte Lösung vor, genannt E-Tax Web. Eine solche webbasierte Lösung kennen auch andere Kantone. Die Steuererklärung kann dabei direkt im Webbrowser ausgefüllt werden, weshalb sich das Herunterladen einer Software dazu erübrigt.

Das E-Tax Web des Kantons Obwalden kann auch in Kombination mit einem Smartphone App verwendet werden. So können Belege mit dem Smartphone gescannt und direkt ohne Zwischenspeicherung an das E-Tax Web übermittelt werden. Die persönliche Identität des Steuerpflichtigen soll dannzumal mit einem Zugangscode bescheinigt werden.

Vorteile der elektronischen Einreichung

Da sich das Scannen von Belegen und das Ausdrucken von Steuererklärungsformularen erübrigen wird, kann die Steuererklärung neu medienbruchfrei eingereicht werden: Sowohl Ausfüllen als auch Einreichen finden online statt, ohne dass zwischendurch ein Wechsel zur Papierform nötig wird. Die Steuererklärung kann dadurch von den Steuerpflichtigen jederzeit und ortsunabhängig bearbeitet und eingereicht werden. Auch für die Steuerverwaltung bietet die elektronische Einreichung grosse Vorteile: Der Arbeitsschritt des Scannens erübrigt sich, die Leserlichkeit der Unterlagen verbessert sich und die Abläufe können vereinfacht werden.

Lesen Sie hier ein exklusives Interview mit der Steuerverwaltung Obwalden zum Thema "Vor- und Nachteile der digitalen Einreichung der Steuererklärungen im Kanton Obwalden".

# # #

Weiterführende Literaturhinweise:

Beusch Michael, e-government, ISIS-Seminar v. 7.3.2017 in Zürich, nicht publiziert.

Digitale Strategie i2010, Aktionsplan eEurope (besucht am 30.10.2017).

E-Government, E-Government Strategie Schweiz (besucht am 30.10.2017).

Beschluss des Kantonsrats vom 27. Oktober 2017 (besucht am 2.11.2017).

Medienmitteilung des Regierungsrats vom 7. Juli 2017 auch zum Folgenden (besucht am 2.11.2017).

Botschaft des Regierungsrats zu einem Nachtrag zum Steuergesetz per 1. Januar 2018 (elektronische Einreichung der Steuererklärung) vom 27. Juni 2017, 6 auch zum Folgenden (abgerufen am 2.11.2017).

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail