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Bild: Kalaidos FH

Fabian Baumer, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), gibt dem Kalaidos Blog ein Kurzinterview zur Unternehmenssteuerreform III. Wir durften ihm 5 Fragen rund um die Unternehmenssteuerreform III stellen und sind auf ein topaktuelles Interview mit ihm sehr gespannt! 

Herr Baumer, die Schweiz muss aufgrund des internationalen Drucks die Steuerprivilegien für Holding- und Domizilgesellschaften aufheben. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist eine Antwort darauf. Sie will verhindern, dass zu viele dieser Gesellschaften abwandern. Welches sind die konkreten Massnahmen, welche die Schweiz als Standort für Firmen weiterhin attraktiv machen sollen?

Mit der USR III sollen neue Sonderregelungen eingeführt werden, die auch in Konkurrenzstandorten angewendet werden:

  • Mit einer Patentbox soll der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten reduziert besteuert werden.
  • Abzüge für Erträge aus Forschung und Entwicklung eines Unternehmens sollen erhöht werden (für Kantone fakultativ).
  • Es soll eine zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlichem Eigenkapital eingeführt werden (für Kantone fakultativ).

Zudem sollen die Kantone stärker an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beteiligt werden. So können sie bei Bedarf ihre Gewinnsteuern senken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Zitat zur Unternehmenssteuerreform III von Herrn Fabian Baumer, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik der ESTV

Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der USR III?  

Die finanziellen Auswirkungen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die steuerpolitischen Entscheide der Kantone, die Verhaltensanpassungen der Unternehmen sowie die Entwicklungen in Konkurrenzstandorten. Blendet man diese äusserst schwierig zu prognostizierenden Faktoren aus, wird es auf Bundesebene zu kurzfristigen Mindereinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken kommen (Einführung zinsbereinigte Gewinnsteuer, Erhöhung Anteil Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer). Auch auf kantonaler Ebene ist kurzfristig mit Mindereinnahmen zu rechnen, deren Höhe von den steuerpolitischen Entscheiden der Kantone abhängt.

Die Schätzung der kurzfristigen Mindereinnahmen basiert allerdings auf einem Vergleich mit dem Status Quo, was wenig aussagekräftig ist. Aufgrund der erodierten internationalen Akzeptanz lässt sich dieser Zustand nicht mehr aufrechterhalten.

Können die Unternehmen ihre Steuern mit den neuen Massnahmen wirklich markant senken oder bleibt deren Steuerbelastung in der Schweiz in etwa gleich hoch wie bis anhin?

Ob ein Unternehmen künftig mehr oder weniger Steuern bezahlen wird, hängt einerseits von seiner Struktur (z.B. Anteil Forschung und Entwicklung) und andererseits von seinem Standort ab (z.B. ob der Sitzkanton seine Gewinnsteuern senkt oder nicht).

In der Tendenz werden international tätige Konzerne stärker belastet, binnenorientierte kleinere und mittlere Unternehmen entlastet.

Falls das Volk die Vorlage ablehnt: Gibt es einen Plan B? Was wären die nächsten Schritte?

Rechtlich würde es beim Status Quo bleiben und es wäre damit zu rechnen, dass negative Reaktionen aus dem Ausland kommen. Dies würde den Standort Schweiz schwächen. Gleichzeitig bleibt der Druck auf die Kantone bestehen, die Gewinnsteuern zu senken. Dies müssten sie jedoch ohne finanzielle Unterstützung des Bundes machen.

Ein «Plan B» zu einer allfälligen neuen Version einer Unternehmenssteuerreform müsste aus dem politischen Prozess hervorkommen. Bis eine neue Lösung gefunden werden kann, dürften wieder einige Jahre verstreichen.

Was sind die nächsten Schritte, wenn die Reform angenommen wird?

Zum einen müssen die Kantone die Reform umsetzen und die Regeln in ihr kantonales Recht übernehmen. Zum anderen hat der Gesetzgeber verschiedene Konkretisierungen an den Bundesrat und an das EFD delegiert. Die Arbeiten dazu laufen bereits. Der nächste Meilenstein für die ESTV wird sein, dass entsprechende Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt werden können. Daneben wird der Bundesrat festlegen müssen, auf welches Datum die Reform in Kraft tritt.

Wir bedanken uns recht herzlich bei Ihnen für das interessante Interview und sind gespannt auf die Abstimmung am 12. Februar 2017! 

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