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Zu welchem Wert sind Sachanlagen zu aktivieren? (Symbolbild)

Im Rahmen der Blogreihe "Bewertungsgrundsätze FER / OR" haben wir uns bereits mit der Bewertung von Aktiven und Passiven, Wertschriften, Forderungen, Vorräten und langfristigen Aufträgen auseinandergesetzt. In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit verschiedenen Ansätzen und Theorien zur Bewertung von Sachanlagen und zeigen die Bewertungsmethoden nach Swiss GAAP FER auf.

Definition und Charakteristik

Gemäss Swiss GAAP FER 18.1 sind Sachanlagen körperlich, d.h. sie sind physisch greifbar, sind zur Nutzung für die Herstellung von Gütern, der Erbringung von Dienstleistungen oder zu Anlagezwecken bestimmt und können selbst hergestellt oder erworben werden.

Zu den Sachanlagen zählt man u.a. unbebaute Grundstücke (Land), Grundstücke und Bauten, Anlagen und Einrichtungen (z.B. Maschinen, Büromöbel, Fahrzeuge, EDV-Hardware), Sachanlagen in Bau (FER 18.2). Ebenfalls unter den Sachanlagen auszuweisen, ist das Finanzierungsleasing beim Leasingnehmer (FER. 18.22).

Nach Swiss GAAP FER 18 unterscheidet man bei den Sachanlagen zwischen solchen, die zur Nutzung gehalten werden und solchen, die zu Renditezwecken gehalten werden. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Bewertung.

Bewertungsmethoden

- allgemeine Grundsätze

Gemäss FER 2.11 werden Sachanlagen, die zur Nutzung für die Herstellung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen bilanziert.

Sachanlagen, die nicht betrieblich sind und somit zu Renditezwecken gehalten werden, können auch zu aktuellen Werten erfasst werden. Das heisst, es besteht hier ein Wahlrecht, diese Sachanlagen entweder zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich notwendiger Abschreibungen oder zu aktuellen Werten zu bewerten. Dieses Wahlrecht ist nur möglich, bei Sachanlagen, die zu Renditezwecken gehalten werden (FER 18.14).

Ist bei einer gekauften Liegenschaft nur ein Preis für das Gesamtobjekt vorliegend, so ist der Gebäudewert nach anerkannten Schätzungsmethoden zu ermitteln, wobei man sich für die Wertermittlung des Grundstückes auf Preise für ähnliche Grundstücke abstützen kann (FER 18.22).

- bei erworbenen Sachanlagen

Swiss GAAP FER 18 befasst sich vor den Bewertungsdetails mit der Aktivierung der Sachanlagen und schreibt in FER 18.3 vor, dass Investitionen in neue Sachanlagen zu aktiveren sind (Mussanforderung), wenn sie

  • einen Netto-Marktwert oder einen Nutzwert (Geschäftswert) haben,
  • während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und
  • die Aktivierungsuntergrenze übersteigen.

Die Aktivierungsuntergrenze kann von jeder Unternehmung selber definiert werden und variiert je nach Grösse der Unternehmung. Bei kleinen Unternehmen kann diese z.B. bereits bei CHF 1'000 liegen, bei mittleren/grösseren Unternehmen bei CHF 10'000.

- bei selbst hergestellten Sachanlagen

Selbst hergestellte Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn die zur Herstellung angefallenen Aufwendungen einzeln erfasst und gemessen werden können. Auch hier hat die erwartete Nutzungsdauer eine Rechnungsperiode zu übersteigen (FER 18.4).

Bei diesen selbst hergestellten Sachanlagen dürfen die aktivierten Herstellungsaufwendungen den Nutzwert der Anlage nicht übersteigen. Die Herstellungsaufwendungen dürfen keine Verwaltungs-, Vertriebs- und andere nicht zurechenbaren Gemeinkosten sowie keinen Gewinnanteil enthalten.

- bei Investitionen in bestehende Sachanlagen

Investitionen in bestehende Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn diese zu einer nachhaltigen Erhöhung des Markt- oder Nutzwertes führen oder die Lebensdauer wesentlich verlängern (FER 18.5). Das «oder» bedeutet, dass für eine Aktivierung nur eine der beiden genannten Anforderungen eintreten muss. Nicht aktiviert, sondern zu Lasten der Erfolgsrechnung zu verbuchen, sind Aufwendungen für Unterhalt und Reparatur ohne Erhöhung des bisherigen Markt- bzw. Nutzwerts (FER 18.23).

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Lesen Sie hier weitere Blogbeiträge zum Thema "Bewertung von Sachanlagen":

"Bewertung Sachanlagen (Teil 2)": Zusammensetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Bewertung von zur Nutzung gehaltenen Sachanlagen, planmässige Abschreibungsmethoden

"Bewertung Sachanlagen (Teil 3)": Bewertung von zu Renditezwecken gehaltenen Sachanlagen, Offenlegung

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