Worum geht es ?

Im IFRS Bulletin 07/2016 wird der Vernehmlassungsentwurf 2016/01 Definition eines Geschäftsbetriebs und die Rechnungslegung für bereits gehaltene Anteile adressiert.

Das IASB schlägt darin Anpassungen an den Standards IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen vor, zwecks Klarstellung der:

- Definition eines Geschäftsbetriebs und
- Rechnungslegung für bereits gehaltene Anteile an Geschäftsbetrieben aus einer gemeinschaftlichen Tätigkeit („joint operations“).

Die vom IASB vorgeschlagenen Anpassungen können bis zum 31. Oktober 2016 kommentiert werden und beinhalten insbesondere die folgenden Themen:

- Vorschlag, dass Akquisitionen, bei denen sich der Wert erworbener Vermögenswerte stark auf einen einzigen oder eine Gruppe von gleichen Vermögenswerten konzentriert, nicht mehr als Erwerb eines Geschäftsbetriebs klassifiziert werden können, sondern als "normaler" Erwerb von Vermögenswerten;

- Unterschiede zwischen den Anpassungsentwürfen der IASB und der US-amerikanischen FASB sowie Unterschiede in der Praxis, welche durch unterschiedliches Wording in den beiden Standards hervorgerufen werden könnten;

- Erwerb von Anteilen bei Geschäftsbetrieben aus einer gemeinschaftlichen Tätigkeit („joint operations“);

- Vorschlag für eine prospektive Anwendung der angepassten Regelungen.

Welche Auswirkungen haben die neuen Anpassungen?

Die Anpassungen werden Einfluss auf die Allokation des Erwerbspreises und damit auf die Bewertung der erworbenen Vermögenswerte haben.

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