Der Sommer neigt sich bereits dem Ende zu und es freut uns, im Bereich der International Financial Reporting Standards die neusten Klarstellungen des IASB zu IFRS 15 zu präsentieren.

Das IFRS Bulletin 06/2016 stellt Klarstellungen zum neuen Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden vor. Die Diskussionen im Vorfeld der Erstanwendungen haben in verschiedenen Bereichen Klarstellungsbedarf aufgezeigt. Das IASB hat neue Beispiele in den Standard aufgenommen (und gewisse Anpassungen an den bisherigen Beispielen vorgenommen), sowie verschiedene Übergangsbestimmungen präzisiert, insbesondere:

- Beispiele für die Identifikation einer Leistungsverpflichtung anhand abgrenzbarer Waren oder Dienstleistungen;
- Anpassung der Anwendungsleitlinie in Appendix B und zusätzliche Beispiele im Zusammenhang mit den Prinzipal/Agent Erwägungen;
- Zusätzliche Anwendungsleitlinien, Beispiele und Klarstellungen im Zusammenhang mit Lizenzen.

Die Klarstellungen des IASB zum neuen Standard IFRS 15 unterscheiden sich in einigen Hinsichten von denen des US GAAP Pendants (Topic 606), welche die US-amerikanische FASB verabschiedet hat bzw. welche aufgrund der Entscheidungen im März 2016 von der FASB zu erwarten sind.

Die Anpassungen der Klarstellungen zum neuen Standard IFRS 15 sind auf Abschlüsse, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden.


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