Zulassung zu den Bachelorstudiengängen

Nach Vorbildung / Abschluss:

Zulassung zu den verkürzten Bachelorstudiengänge (Passerellen)

Bachelor of Arts in Law

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Weiterbildungsprogramme

Nach Programm:

Ausserordentliche Zulassung zu Ausbildungsstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen

Die Zulassungskommission kann qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung erteilen.

Voraussetzung sind ausreichend qualifizierende Berufserfahrung, eine erkennbare berufliche Entwicklung in einem für den Studiengang oder das Weiterbildungsprogramm relevanten Berufsfeld sowie angemessene wissenschaftliche Kenntnisse1.

Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.

1Können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden.

Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

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