Zulassung zum Bachelorstudiengang

Nach Vorbildung / Abschluss:

Zulassung zum Masterstudiengang

Nach Studiengang:

Ausschluss von einer anderen Hochschule

Bewerber:innen, die an einer anderen Hochschule vom Bachelor- oder Masterstudium der Angewandten Psychologie ausgeschlossen wurden, weil sie eine Prüfungsleistung nach Ausschöpfung der vorgesehenen Anzahl Wiederholungen nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.

Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

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