Bargeldloses Trinkgeld (1/2)
Sikander von Bhicknapahari
Die Leistung der zuvorkommenden Servicemitarbeiterin und des freundlichen Kuriers werden gerne mit einem Trinkgeld honoriert. Auch im Servicebereich nimmt die Digitalisierung zu und die Bargeldtransaktionen ab und immer häufiger wird das Trinkgeld nicht mehr in bar auf dem Tisch liegen gelassen oder dem Kurier in die Hand gedrückt, sondern mit der Karte oder mittels einer App bezahlt. Lesen Sie in unserem zweiteiligen Blogbeitrag, welche Folgen sich für die Unternehmen und Arbeitgeber (Lohnbuchhaltung und Sozialversicherungen) sowie für den Arbeitnehmer (Steuern und Sozialversicherungen) durch das bargeldlose Trinkgeld ergeben.
Postulat zum Umgang mit Trinkgeldern mittels elektronischer Zahlungsmittel
Mit Eingabe vom 19. September 2018 wünschte Nationalrätin Rosmarie Quadranti im Rahmen eines Postulates eine Stellungnahme zur Frage «…ob die Rechtssicherheit bezüglich Trinkgelder in Bezug auf die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Steuern, Lohnfortzahlung usw. noch gegeben ist oder welcher Handlungsbedarf besteht». Begründet wurde dieses Postulat u.a. damit, dass bisher die in bar bezahlten Trinkgelder vom Arbeitgeber nicht genau beziffert werden konnten. Die Steuerämter würden jedoch anhand von Erfahrungswerten bei den Arbeitnehmenden Aufrechnungen vornehmen. Je mehr Trinkgelder nun bargeldlos bezahlt würden, desto mehr habe ein Arbeitgeber einen Hinweis auf die Höhe der Trinkgelder. Und damit stelle sich die Frage, ob auf diesem Zusatzeinkommen auch AHV abgerechnet werden müsste. Der Bundesrat stellte sich in seiner Stellungnahme auf den Standpunkt, die aktuelle Gesetzgebung müsse deswegen nicht angepasst werden.
Führt bargeldloses Trinkgeld zu Mehrkosten bei den Sozialversicherungen?
Arbeitnehmervertreter werden diesem Thema möglichst aus dem Wege gehen, weil es mit Mehrkosten bei den Sozialversicherungen verbunden ist. Die Gewerkschaftsseite wird mit Blick auf Mindestlohndiskussionen kein grosses Interesse an einem Thema zeigen, welches, im Vergleich zu heute, lediglich auf dem Papier ein höheres Einkommen nach sich zieht.
Der Ball liegt bei der Buchhaltung
Der Ball bleibt somit bei der Buchhaltung liegen. Die für die Lohnbuchhaltung zuständigen Person stellt sich die Frage, ob und wie auf den zunehmend nachweisbaren Trinkgeld-Beträgen Sozialversicherungen abzurechnen sind. Die für die Rechnungslegung zuständigen Person stellt sich beim Unterzeichnen einer Jahresrechnung die Frage, ob alle Sozialversicherungen korrekt erfasst wurden.
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