Bild das Geldspielgesetz aus Sicht des Steuerrechts Bild das Geldspielgesetz aus Sicht des Steuerrechts
Bildunterschrift: Ziehung Lottozahlen (Symbolbild)

Am 1. Januar 2019 ist das neue Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (nachfolgend Geldspielgesetz [BGS, SR 935.51]) inkl. der steuerrechtlichen Änderungen in Kraft getreten. Dieser zweiteilige Blogbeitrag beschäftigt sich im ersten Teil mit der neuen Kategorisierung der Geldspiele. Der zweite Teil wird auf die Besteuerung der aus den einzelnen Gewinnspielen erzielten Gewinne eingehen.

Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2019 sind nicht nur Gewinne aus Spielbankenspielen schweizerischer Casinos, sondern auch solche aus Kleinspielen steuerfrei. Gewinne aus Grossspielen und schweizerischen Online-Spielbanken sind bis zu einem Betrag von CHF 1 Million oder einem nach kantonalem Recht höheren Betrag steuerfrei. Darüber hinausgehende Gewinne unterliegen der Einkommens- und der Verrechnungssteuer. Steuerbar sind auch Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, wenn sie den Betrag von CHF 1'000 oder den nach kantonalem Recht höheren Betrag überschreiten. Gewinne aus ausländischen Geldspielen, nicht bewilligten Spielen sowie Gewinne aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind weiterhin voll steuerbar.

Die Bruttospielerträge aus Spielbankenspielen fliessen der AHV bzw. die Reingewinne aus Geldspielen gemeinnützigen Zwecken zu.

Neu sind Naturalgewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, wie z.B. Autos, auch verrechnungssteuerpflichtig. Die Erhebung erfolgt mit einem Meldeverfahren.

Begriffe

Als Geldspiele gelten Spiele, bei denen gegen Leistung eines geldwerten Einsatzes oder Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer Vorteil in Aussicht steht. Spielbankenspiele sind Geldspiele, die einer eng begrenzten Anzahl Personen offenstehen wie z.B. Roulette, Spielautomatenspiele (soweit sie keine Grossspiele darstellen) und die grossen Pokerturniere mit der Möglichkeit von hohen Einsätzen und Gewinnen. Ausgenommen sind Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele und Kleinspiele.

Als Grossspiele gelten Lotterien, Sportwetten und grosse Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden, z.B. die Lotterien der beiden grossen Lotteriegesellschaften Swisslos und die Loterie Romande oder der Online-Jass. Kleinspiele werden nicht automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt. Dazu zählen u.a. lokal durchgeführte Lotterien, Tombolas, lokale Sportwetten und die neu zulässigen kleinen Pokerturniere.

Als Lotterien und Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung gelten einerseits Gewinnspiele, von denen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel ausgeht und bei denen die Teilnahme ausschliesslich über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die höchstens zu marktkonformen Preisen angeboten werden. Andererseits handelt es sich um Lotterien und Geschicklichkeitsspiele, die von Medienunternehmen, kurzzeitig zur Verkaufsförderung durchgeführt werden und von denen keine Gefahr von exzessivem Geldspiel ausgeht und an denen zu gleich guten Zugangs- und Teilnahmebedingungen wie bei Leistung eines geldwerten Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts auch gratis teilgenommen werden kann. Weder als Verkaufsförderungsspiele noch als Geldspiele gelten Gratislotterien, Wettbewerbe und andere Gewinnspiele, an welchen ausschliesslich gratis teilgenommen werden kann.

Lesen Sie hier bald, wie die einzelnen Geldspiele besteuert werden.

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Quellen und weiterführende Informationen

Karolina M. Yuan (2019). Das Bundesgesetz über die Geldspiele aus Sicht des Steuerrechts. Steuerrevue Nr. 4/2019, S. 244ff.

Botschaft des Bundesrates zum Geldspielgesetz vom 21. Oktober 2015 (BBl 2015 8532, https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/8387.pdf)

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