STAF Abstimmung von 19. Mai 2019
Annika Fünfschilling
Nachdem die Unternehmenssteuerreform III im Herbst 2017 an der Urne gescheitert ist, hat das Parlament am 28. September 2018 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung verabschiedet (STAF). Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weshalb sich das Volk am 19. Mai 2019 erneut über eine Steuervorlage äussern kann.
Um was geht es – die wichtigsten steuerlichen Massnahmen in Kürze
Die international unter Druck stehenden kantonalen Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (Holdinggesellschaften, gemischte Gesellschaften und Domizilgesellschaften) sowie die auf Bundesebene bestehenden Sonderbehandlungen von Principal-Gesellschaften und Finance Branches werden abgeschafft.
- Je nach Kanton haben Gesellschaften, die nicht mehr von einer Sonderbesteuerung profitieren, die Möglichkeit, bestehende stille Reserven steuerfrei aufzudecken.
- Die Kantone werden verpflichtet, eine Patentbox einzuführen. Aus Patenten und vergleichbaren Rechten erzielte Gewinne profitieren von einer steuerlichen Ermässigung von maximal 90 Prozent.
- Die Kantone haben die Möglichkeit, einen Abzug von maximal 150 Prozent für die tatsächlich angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten einzuführen.
- Sofern der Steuersatz in einem Kanton mindestens 13.5 Prozent beträgt, kann auf kantonaler Ebene ein Abzug für Eigenfinanzierung eingeführt werden. Voraussichtlich wird nur der Kanton Zürich von dieser Massnahme profitieren können.
- Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können stille Reserven steuerneutral aufdecken.
- Um Kapitaleinlagereserven (KER) steuerfrei zurückzahlen zu können, müssen börsenkotierte Gesellschaften steuerbare Dividenden in mindestens gleicher Höhe ausschütten. Zusätzlich soll die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen erhöht werden.
Finanzierung der AHV
Die Kosten für die STAF betragen rund zwei Milliarden Franken in Form von Steuermindereinnahmen. Dieser Betrag soll über eine zusätzliche Finanzierung der AHV kompensiert werden. Ein Teil wird vom Bund übernommen, ein Teil erfolgt über eine Erhöhung der Beiträge an die AHV von je 0.15 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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