Tax Update: aktuelle Entwicklungen beim AIA Tax Update: aktuelle Entwicklungen beim AIA
Bild: Kalaidos FH

Lesen Sie hier unser Tax-Update zum automatischen Informationsaustausch (AIA) und bleiben Sie auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen. 

Erstmaliger Informationsaustausch erfolgt

Am 05.10.2018 informierte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), dass sie im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA-Standard) erstmals Informationen über Finanzkonten mit den Steuerbehörden der AIA-Partnerstaaten der Schweiz ausgetauscht hat.

Rumänien und Zypern wurden von der Übermittlung ausgenommen, da beide Staaten die (internationalen) Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen. Zudem verzögert sich der Austausch von Informationen mit Australien und Frankreich, weil diese Staaten aus technischen Gründen zurzeit noch keine Daten an die ESTV liefern können. Ebenfalls noch keine Daten hat die ESTV von Estland, Kroatien und Polen erhalten. Die übrigen AIA-Partnerstaaten haben der ESTV die Daten übermittelt.

Die Schweiz als „Senderstaat“ übermittelte gemäss Angaben der ESTV Informationen über rund zwei Millionen Finanzkonten, während sie ihrerseits Informationen über rund eine Million Finanzkonten erhielt. Zum Umfang der Finanzvermögen kann (oder konnte) die ESTV keine Angaben machen. 

Weitere Hinweise dazu:

Medienmitteilung des Bundesrats vom 05.10.2018: Erstmaliger Informationsaustausch zu rund 2 Millionen Finanzkonten

OECD: Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters, Second Edition

Einführung des AIA mit zehn weiteren Staaten ab 2019

Die Schweiz hat mit Hongkong und Singapur bilaterale Abkommen zur Einführung des AIA ab 2018 (mit erstmaligem Austausch von Informationen im Jahr 2019) unterzeichnet. Die bilateralen Abkommen werden seit dem 01.01.2018 vorläufig angewendet. Nach dem Ständerat hat am 13.12.2018 auch der Nationalrat die vom Bundesrat unterbreiteten Bundesbeschlüsse zu Singapur und Hongkong genehmigt.

Gestützt auf die multilaterale Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) genehmigte der Nationalrat sodann die Einführung des AIA ab dem 01.01.2019 mit acht weiteren Staaten: Anguilla, Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait, Nauru, Panama sowie die niederländischen Überseegemeinden (Bonaire, Saint Eustatius und Saba). Der Ständerat hat hierzu bereits am 17.09.2018 grünes Licht gegeben. 

Weitere Hinweise dazu:

Medienmitteilung der Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament vom 13.12.2018:

Parlament sagt Ja zu Informationsaustausch mit weiteren Staaten

Eröffnung Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des AIA mit 18 weiteren Staaten

Am 07.12.2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit 18 weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Staaten ist per 01.01.2020 vorgesehen, ein erster Austausch von Informationen soll 2021 erfolgen. Mit der Erweiterung des AIA-Netzwerks trägt die Schweiz den aktuellen internationalen Entwicklungen Rechnung.

Weitere Hinweise dazu:

Medienmitteilung des EFD vom 07.12.2018: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit 18 weiteren Staaten

Aufhebung von Art. 1 der AIA-Verordnung (Whitelist-Approach)

Am 07.11.2018 hat der Bundesrat beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff „Teilnehmende Staaten“ (sog. „Whitelist-Approach“) in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) per 01.01.2019 aufzuheben. 

Weitere Hinweise dazu:

Medienmitteilung des Bundesrats vom 07.11.2018: Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf

Prüfung der schweizerischen AIA-Umsetzungsgesetzgebung durch das Global Forum (OECD)

Anlässlich des am 27.11.2018 von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) organisierten Seminars zu aktuellen Steuerfragen im Bankenbereich orientierte das SIF darüber, dass die Prüfung der AIA-Rechtsgrundlagen (AIAG, AIAV und AIA-Wegleitung) durch das Global Forum (OECD) noch im Jahr 2018 abgeschlossen werde.

Die schweizerische AIA-Umsetzungsgesetzgebung wurde demnach vom Global Forum „grossmehrheitlich für gut“ befunden. Einzelne Bestimmungen erachte das Global Forum hingegen nicht als konform mit dem AIA-Standard.

Zu denken sei hier an die im Fokus der Prüfung stehenden Ausnahmen von der Überprüfungs- und Meldepflicht (wie etwa die „Nicht meldenden Finanzinstitute“ gemäss Art. 3 AIAG i.V.m. Art. 2 ff. AIAV sowie die „Ausgenommenen Konten“ gemäss Art 4 i.V.m. Art. 8 ff. AIAV).

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird als nächstes eine Vorlage zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum ausarbeiten. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) geht derweil davon aus, dass die Änderungen der AIA-Umsetzungsgesetzgebung frühestens per 01.01.2021 in Kraft treten werden. 

# # #

Mehr zu den aktuellen Entwicklungen des AIA, dem Whitelist-Approach und dem Global Forum (OECD) erfahren Sie in einem nächsten Bloginterview mit den Herren Dr. Marc Winiger und Martin Horni.

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail