Teilweise steuerneutrale Umstrukturierungen Teilweise steuerneutrale Umstrukturierungen
Zwischenlösungen bei der Planung einer (steuerneutralen) Umstrukturierung zeichnen sich ab (Symbolbild)

Die teilweise steuerneutrale Umstrukturierung ist eine Entwicklung im Steuerrecht, die förderungswürdig ist.

Was genau darunter zu verstehen ist, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. Dieser stützt sich inhaltlich ab auf die vom Autorenteam Stefan Oesterhelt / Susanne Schreiber verfasste Publikation "Teilweise steuerneutrale Umstrukturierungen", erschienen im IFF Forum für Steuerrecht 2018/2, Seite 108 ff.

Geltendes Recht für Umstrukturierungen

Gemäss geltendem Recht erfolgt eine gewinnsteuerneutrale Umstrukturierung entweder:

  • in Form einer Ausgliederung von Betrieben oder Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf eine Tochtergesellschaft
  • einer Fusion   
  • einer Spaltung oder
  • einer Übertragung von Beteiligungen, Betrieben und betrieblichem Anlagevermögen innerhalb des Konzerns

Eine gewinnsteuerneutrale Umstrukturierung setzt stets voraus, dass die Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht und die bisher für die Gewinnsteuer massgeblichen Werte übernommen werden.

Sind diese beiden Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, so verbleibt nur noch die meistens sehr kostspielige Variante der Umstrukturierung zu effektiven Verkehrswerten unter Realisierung der stillen Reserven auf den übertragenen Vermögenswerten.

Grün oder Rot

Bei der Planung einer Umstrukturierung verbleibt somit im Grundsatz nur die Wahl zwischen Grün oder Rot. Grün steht für Steuerneutralität, also die Einhaltung der beiden Grundvoraussetzungen:

  1. Übernahme der bisherigen Gewinnsteuerwerte
  2. Fortführung der Steuerpflicht in der Schweiz

Rot hingegen steht für die Gewinnbesteuerung der stillen Reserven auf den übertragenen Vermögenswerten mit der Möglichkeit, diese später wieder gewinnsteuerwirksam abzuschreiben.

Neue Entwicklung: Zwischenlösung

Eine neue Entwicklung scheint sich abzuzeichnen, welche in Zukunft auch Zwischenlösungen von der Verwaltungspraxis anerkennen lässt. Eine solche ermöglicht, dass ein Unternehmen bei einer Umstrukturierung auch eine Übertragung von Vermögenswerten zu einem Wertansatz, der über dem Gewinnsteuerwert, aber unter dem Verkehrswert liegen würde, vornehmen könnte.

Dies kann dann eine sinnvolle Vorgehensvariante sein, wenn eine Vergleichsrechnung ergibt, dass die einmalig anfallenden Gewinnsteuern in einem vernünftigen Verhältnis zu den zukünftig zu erwartenden Einsparungen bei der laufenden Gewinnsteuer stehen.

Steuerliche Anerkennung der teilweisen steuerneutralen Umstrukturierung

Der Vorschlag der steuerlichen Anerkennung der teilweisen steuerneutralen Umstrukturierung überzeugt rundum. Diese Auffassung soll dem Vernehmen nach auch zukünftig von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geteilt und hoffentlich auch bald von den kantonalen Steuerverwaltungen übernommen werden.

# # #

Weiterführende Literaturhinweise:

Baryon Newsletter 3/2018, Ein bunter Strauss von Steuernews

Teilweise steuerneutrale Umstrukturierungen, Stefan Oesterhelt/Susanne Schreiber in der Fachzeitschrift IFF Forum für Steuerrecht, Ausgabe 2018/2

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail