Tax Update April 2018 Tax Update April 2018
Bild: Kalaidos FH

Bei der Lektüre des Tax Updates des Monats April 2018 wünschen wir Ihnen viel Vergnügen.

 

Neuigkeiten des Bundesrates


Der Bundesrat hat im April beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sowie mehrere darauf basierende Verordnungsänderungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Weiter ist eine noch nicht behandelte Motion zu erwähnen, welche vom Bundesrat verlangt, Massnahmen vorzuschlagen, damit Halterinnen und Halter von Heimtieren die tierärztlichen Kosten für diese Tiere bis zu einem Betrag von mehreren Tausend Franken steuerlich vom Einkommen abziehen können. In einer weiteren Motion wird der Bundesrat beauftragt, steuerrechtliche Erleichterungen für KMU-Nachfolge zu prüfen und umzusetzen.

Ferner hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ans Parlament verabschiedet, wonach die Verrechnungssteuer auch dann zurückerstattet werden soll, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurden.

Weitere Hinweise dazu:

Medienmitteilung ESTV vom 11.4.2018: Änderungen bei der Quellenbesteuerung treten 2021 in Kraft.

Aktuelles aus den Parlamentsgeschäften


Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ist oppositionslos auf diese Vorlage des Bundesrats zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes eingetreten. Die WAK-N befasste sich ausserdem ein weiteres Mal mit der Besteuerung von Geschäftsfahrzeuginhabern. Sodann beantragt die WAK-N, eine Motion des Ständerates abzulehnen, die den Bundesrat beauftragt, den individuellen Rechtsschutz für jene Personen zu verbessern, die nach Austausch der Daten in gewissen ausländischen Staaten rechtlich verfolgt werden könnten. Schliesslich ist sie auf das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen eingetreten.

Medienmitteilung WAK-N vom 25.4.2018: Keine Verwirkung der Verrechnungssteuer bei Nachdeklaration.

Neues aus dem internationalen Steuerrecht


In internationaler Hinsicht ist abschliessend auf die Botschaften zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ecuador sowie zu einem neuen DBA mit Sambia hinzuweisen, die der Bundesrat verabschiedet hat.

Weitere Hinweise dazu:

Medienmitteilung des Bundesrats vom 11.4.2018: Bundesrat verabschiedet Botschaften zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Ecuador und Sambia.

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Weiterführende Literaturhinweise:

zsis) Die online-Zeitschrift für Steuerfachleute abrufbar unter zsis.swisslex.ch.

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