Auswirkungen des AIA auf Selbstanzeigen
Thomas Bachmann
Am 15. September 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einer Mitteilung ihre Haltung in Bezug auf die Auswirkungen des Automatischen Informationsaustausches (AIA) auf (straflose) Selbstanzeigen publiziert.
Gemäss Ansicht der ESTV soll die Steuerverwaltung spätestens ab dem 30. September 2018 von den AIA unterliegenden Steuerfaktoren Kenntnis haben, so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt für diese Steuerfaktoren keine straflose Selbstanzeige mehr möglich sein soll.
Kritische Stellungnahme zur Haltung der ESTV
Diese absolute Datums-Guillotine ist gleich aus zwei Gründen kritisch zu würdigen:
- Erstens kann vom blossen Vorhandensein der aus dem Ausland gelieferten Daten nicht darauf geschlossen werden, die Steuerverwaltung habe Kenntnis von einer Steuerhinterziehung.
- Zweitens erscheint der Verweis auf den fehlenden eigenen Antrieb angesichts der einschlägigen Lehre als fragwürdig.
Nichtsdestotrotz, werden sich die betroffenen Steuerpflichtigen jedoch vernünftigerweise spätestens im Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung 2017 ernsthafte Gedanken über die Opportunität einer Selbstanzeige machen müssen.
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