Handy Display mit Tax Update für November 2017 Handy Display mit Tax Update für November 2017
Bild: Kalaidos FH

Die wichtigsten Neuerungen im Steuerbereich für Sie auf einem Blick. Lesen Sie hier das Tax Update für den Monat November 2017. 

Unterhaltskosten bei Liegenschaften

Verschiedene Entscheide des Bundesgerichts sind im Bereich des Steuerrechts ergangen. So stellte das Bundesgericht beispielsweise klar, dass Aufwendungen für den Marderschutz nicht als Unterhaltskosten von Steuern abgezogen werden können (BGr 24.10.2017, 2C_558/2016 und 2C_559/2016). Denn normalerweise gehe es dabei um die Vermeidung etwaiger zukünftiger Schäden, nicht um die Reparatur bereits eingetretener Minderwerte an der Liegenschaft. 

Sodann befasste sich das Bundesgericht (BGr 04.10.2017, 2C_1166/2016 und 2C_1167/2016) mit dem Liegenschaftskostenabzug bei Geschäftsliegenschaften.

Allgemeines zur Erbengemeinschaft

Ob Erben sich im Zusammenhang mit einer provisorischen Steuerforderung auf Vertrauensschutz berufen können, hatte das Bundesgericht (BGr 04.10.2017, 2C_377/2017) in einem weiteren Verfahren zu beurteilen.  

Allgemeines zur selbständigen Erwerbstätigkeit

Mit der Auslegung von Art. 37b DBG und insbesondere der Frage des natürlichen und adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen der Invalidität und der Geschäftsaufgabe setzte sich das Bundesgericht in einem Fall auseinander, in dem eine selbständig erwerbende Person nach einem Hirnschlag die selbständige Erwerbstätigkeit zunächst reduzierte und erst acht Jahre später ganz einstellte (BGr 05.10.2017, 2C_40/2017 und 2C_41/2017).

Allgemeines zur Transponierung

Weiter würdigte das Bundesgericht eine Transponierungssituation unter dem Aspekt der Steuerumgehung (BGr 26.10.2017, 2C_168/2017).  

Unternehmensbesteuerung: Abschreibungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen

Ferner hatte das Bundesgericht über die Zulässigkeit und Umfang von Abschreibungen auf Liegenschaften zu befinden (BGr 26.10.2017, 2C_814/2016 und 2C_815/2016).  

Mehrwertsteuer: Allgemeines

Der Bundesrat hat weiter die Mehrwertsteuersatzänderungen per 1.1.2018 mittels Verordnung technisch umgesetzt.

Weitere Hinweise dazu:

  • Medienmitteilung ESTV vom 8.11.2017, Mehrwertsteuer: Bundesrat setzt angepasste Regelungen auf den 1. Januar 2018 in Kraft;
  • Verordnung über die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur;
  • Verordnung über das Verfahren zur Überweisung des für die AHV bestimmten Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den AHV-Ausgleichsfonds.

Kanton Zürich: Aktuelles

Schliesslich wurde im Kanton Zürich das Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Nutzniessungen, Wohnrechten, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechten an die neuere Rechtsprechung angepasst.

Weitere Hinweise dazu:

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Weiterführende Literaturhinweise:

zsis) Die online-Zeitschrift für Steuerfachleute abrufbar unter zsis.swisslex.ch.

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