Stille Reserven in Zeiten der Krise
Prof. Paul Sidiropoulos
In der heutigen Krisenzeit geht es für viele Unternehmen ums nackte Überleben. Guter Rat ist da teuer und manch einer erinnert sich an den alten Ratschlag: „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“. Eine besondere Art von „Sparen“ für die Not stellen die Stillen Reserven dar.
Verstecktes Eigenkapital durch falsche Zahlen in der Bilanz
Stille Reserven kann man definieren als verstecktes Eigenkapital (= Aktiven minus Fremdkapital). Sie entstehen durch „falsche Zahlen“ in der externen Bilanz, indem man sich dort nach aussen schlechter präsentiert als man in Wahrheit dasteht. Man weist dabei das Vermögen auf der Aktivseite zu tief aus bzw. das Fremdkapital auf der Passivseite zu hoch. Dadurch wird das Nettovermögen (Eigenkapital) reduziert bzw. versteckt.
Beispielsweise zeigt man in den Aktiven eine Maschine, die in Wahrheit 300'000 CHF wert ist, nur mit 200'000 CHF oder bildet im Fremdkapital eine Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 500'000 CHF, obwohl eigentlich nur 400'000 CHF nötig wären. In beiden Fällen wird das Nettovermögen um 100'000 CHF verkleinert.
Es ist also tatsächlich so, dass solche Bilanzen „nicht wirklich stimmen“… Und dies ist selbst dann der Fall, wenn ein Revisor die Bilanz geprüft hat: dieser bestätigt nämlich nicht, dass die Bilanz die Wahrheit sagt, sondern nur, dass sie „mit dem Gesetz übereinstimmt“…
In der Schweiz erlaubt
Stille Reserven sind in der Schweiz für Firmen, die nach Obligationenrecht (OR) abschliessen, gesetzlich erlaubt. Auch in Deutschland und vielen anderen Ländern ist dies immer noch gang und gäbe. Jedoch sind die meisten börsenkotierten Unternehmen verpflichtet, die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS oder US-GAAP anzuwenden, welche dem Prinzip der „true and fair view“ folgen und Stille Reserven nicht zulassen.
Polster für schlechte Zeiten
Dieses „sich eher schlechter zeigen“ ist Teil des Vorsichtsprinzips, das im Schweizer Obligationenrecht (vgl. OR 662a Abs. 2) verankert ist und letztlich vor allem die Gläubiger schützt. Ein Unternehmen, das sich nämlich eher zu gut nach aussen darstellen würde, könnte z.B. eine Bank dazu verleiten, leichtfertig einen Kredit zu gewähren, den diese im Nachhinein vielleicht bereuen würde…
Die Gläubiger werden zudem auch dadurch geschützt, dass Stille Reserven als Polster für schlechte Zeiten dienen und helfen können, einen Konkurs zu vermeiden. Solche „schlechten Zeiten“ machen sich in der Bilanz einer Unternehmung durch Verluste bemerkbar, welche das Eigenkapital reduzieren. Im schlimmsten Fall verschwindet das ganze Eigenkapital und das Fremdkapital übersteigt die noch verbliebenen Aktiven: dies nennt man Überschuldung (vgl. OR 725 Abs. 2) und führt in der Regel zum Konkurs.
Mit Stillen Reserven verfügt man über mehr Nettovermögen bzw. Eigenkapital und kann deshalb auch mehr Verluste absorbieren und schlechte Zeiten länger überleben…
Doch man kann nicht nur durch Überschuldung Konkurs gehen, sondern auch wegen akuter Liquiditätsprobleme… Auf diesen Aspekt werden wir in einem separaten Blogpost eingehen…
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