Im ersten Teil dieses Blogbeitrages haben wir uns mit den technischen Hintergründen der Blockchain -Technologie beschäftigt. Im zweiten Teil des Beitrags geht es um die Hauptfunktionen der Kryptocoins resp. Kryptotoken (KCT) aus Sicht der MWST. Hierzu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Hauptabteilung MWST folgende Praxis festgelegt. 

Hauptfunktionen von KCT

Die mehrwertsteuerliche Behandlung der KCT bei der Ausgabe und bei der Verwendung unterscheiden sich je nach ihrer Funktion. Nachfolgend werden die Hauptfunktionen von KCT erklärt.

Zahlungs-KCT (Payment Coins/Token) dienen ausschliesslich der Verwendung als vereinbartes Zahlungsmittel (Geldfunktion) für den Erwerb von Lieferungen und/oder Dienstleistungen (je nach dem der MWST unterliegend oder nicht) bei einem oder mehreren Leistungserbringern. Sie beinhalten somit Transaktionsblöcke des Geldtransfers vom Sender zum Empfänger.

Nutzungs-KCT (Utility Coins/Token) berechtigen zum Bezug von bestimmten oder bestimmbaren Leistungen, die je nach ihrer Art der MWST unterliegen oder nicht (z.B. Zugangsrecht zu einer Plattform, einer Applikation oder Ähnliches, Gewährung einer Lizenz oder eines lizenzähnlichen Rechts). Sie beinhalten somit Transaktionsblöcke von Versprechen, bestimmte Leistungen zu erbringen.

Anlage-KCT (Asset [Backed] Coins/Token) geben auf der Grundlage eines vertraglichen, nie aber eines gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses Anspruch auf Beteiligung am Ertrag, Umsatz, Gewinn, auf einen bestimmten Teil des Ertrags oder Umsatzes, auf derivative Rechte oder Ähnliches. Sie berechtigen nie zur Rückzahlung des ursprünglich in die Gesellschaft einbezahlten Betrags.

Die Qualifikation eines KCT durch die FINMA ist im Bereich der MWST für die ESTV nicht massgebend.

Mischformen (Hybride)

Die verschiedenen KCT-Arten können untereinander kombiniert werden. Mehrwertsteuerlich kann es sich um eine Leistungskombination von voneinander unabhängigen Leistungen (vgl. Art. 19 Abs. 2 MWSTG) handeln, welche zutreffendenfalls einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden. Diese liegt vor, wenn sie mind. 70% des Werts der zu einem Gesamtentgelt angebotenen Leistungskombination ausmacht. Die ESTV geht dabei von nachfolgenden Vermutungen aus:

Bei der Anlage-KCT mit zusätzlicher Nutzungsfunktion steht die Anlagefunktion wertmässig im Vordergrund. Der KCT ist mehrwertsteuerlich als Anlage-KCT zu behandeln.

Die Möglichkeit, einen Nutzungs- oder Anlage-KCT als Zahlungsmittel zu verwenden (Tausch), stellt mehrwertsteuerrechtlich keine Kombination mehrerer Leistungen dar, sondern ist aufgrund der ursprünglichen Funktion entweder als Nutzungs- oder als Anlage-KCT zu qualifizieren.

Smart Contracts – vom Computer selber generierte Verträge

Wenn eine Software bestimmte Ereignisse (sog. Trigger-Events) selbständig erkennt und dann ebenfalls selbständig die definierte Aktion dazu ausführt, kann es über Blockchains zum automatisierten Abschluss von Verträgen oder zu Vertragszusätzen kommen. Bei solchen Vorgängen handelt es sich über eine Blockchain erbrachte elektronische Dienstleistung. Solche unterliegen in der Schweiz nur dann der MWST zum Normalsatz, wenn der Empfänger der elektronischen Dienstleistung den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, seine Betriebsstätte, seinen Wohnort oder üblichen Aufenthaltsort in der Schweiz hat (vgl. Art. 8 Abs. 1 MWSTG).

Fazit

Die Schwierigkeit im Umgang mit KCT liegt nicht nur in dessen mehrwertsteuerlichen Beurteilung, sondern bereits in der richtigen Erfassung des Sachverhalts. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Branche ihren eigenen „Sprachgebrauch“ entwickelt hat. Der Beizug eines IT – Experten ist je nach Situation für die Beurteilung der MWST sinnvoll. Die ESTV wird ihre heutige Praxis in Zukunft sicherlich noch ergänzen und den neuesten technischen Entwicklungen anpassen. Fortsetzung folgt! 

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Quellen und weiterführende Informationen

Praxisentwurf MWSTG vom 20.5.2019, Thema: Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie zu MWST-Info 04, Steuerobjekt, Ziff. 2.7.3.1 nach dem 5. Lemma

 

 

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