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Die neuen Technologien beschäftigen auch die ESTV (Symbolbild).

Am 20. Mai 2019 hat die ESTV, Hauptabteilung MWST, den zweiten Entwurf zu ihrer umfangreichen Praxis zum Thema „Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain und Distributed Ledger-Technologie“ publiziert und am 17. Juni 2019 in ihre Praxispublikationen integriert, insbesondere in die MWST-Info 04, Steuerobjekt, Ziff. 2.7.3. Dieser Blogbeitrag beschäftigt sich in einem ersten Teil mit der Technologie, die dahinter steckt. In drei Fortsetzungsbeiträgen wird die Praxis der ESTV zusammengefasst und anhand von Praxisbeispielen dargestellt.  

Technische Hintergründe

Sicher nutzen auch Sie fast täglich E-Mails zur Kommunikation. Der Inhalt Ihrer E-Mail wird in Daten umgewandelt und von Server zu Server übermittelt, bis die Daten schliesslich beim Adressaten eintreffen. Der Server erstellt bei jeder Zwischenstation eine Kopie Ihrer E-Mail und schickt diese Kopie weiter. Schliesslich trifft die E-Mail beim zentralen Server des E-Maildienst-Provider des Adressaten ein, wo dieser sie dann abruft.

Zahlungsverkehr ohne Zwischenschaltung einer Vermittlerin

Die Datenübermittlung beim Zahlungsverkehr mit den neuen Kryptowährungen basierend auf der Blockchain-Technologie funktioniert auf ähnliche Art und Weise, aber es gibt doch markante Unterschiede: Bei einer solchen Transaktion wird ein Geldbetrag direkt vom Sender zum Empfänger übertragen, ohne dass eine auf Grund einer Zahlungsanweisung nach Art. 466 ff. OR handelnde Vermittlerin (z.B. Bank, Kreditkartenorganisation, Geldüberweisungsdienstleister), dazwischengeschaltet wird.

Asymmetrische Verschlüsselung der Daten durch Algorithmen

Ferner wird im Zahlungsverkehr stets der originale Datensatz vom Sender zum Empfänger („peer to peer“) in einem dezentralen Netzwerk von Computern (sog. Netzwerkknoten oder Nodes) übermittelt. Zu diesen Computern besteht über Internet Zugang. Auch werden die Daten im Unterschied zum E-Mail-Verkehr mit einem öffentlichen (sog. public key) und einem privaten Schlüssel (sog. private key) verschlüsselt.

Die Verschlüsselung erfolgt asymmetrisch und auf der Grundlage von Algorithmen. So wird eine Veränderung der Daten verhindert resp. eine Veränderungen wäre erkennbar. Dadurch haben so übermittelte Daten handelsrechtlich wie mehrwertsteuerlich die volle Beweiskraft, wenn es sich um Belege eines Unternehmens handelt (vgl. Art. 3 und GeBüV i.V.m. Art. 70 Abs 4 MWSTG und Art. 122 MWSTV).

Der Zugang zu den Daten ist nur mit einem private key möglich

Der übermittelte Datensatz lässt sich nur mit dem private key öffnen, der ausschliesslich dem Empfänger der Daten bekannt ist. Die Nodes und der Absender erstellen eine Kopie des originalen Datensatzes und speichern sie dezentral ab, die Nodes in Blöcken von neuen Transaktionen (deshalb der Name Blockchain). Die Nodes stimmen vor dem Speichern die Daten fortlaufend ab und bestätigen gegenseitig deren Inhalt. Die Daten der Transaktion werden somit mehrfach gegenseitig validiert. Die Validierung und Speicherung erfolgt unter der Verwendung von sog. Kryptocoins resp. Kryptotoken (KCT), welche mit der entsprechenden Werteinheit des Zahlungssystems hinterlegt sind (z.B. Bitcoins oder Libra).

Dezentral geführte Kontobücher oder Distributed Ledger-Technologie

Die dezentrale Speicherung der Daten bedingt, dass über diese Verteilung im Computernetzwerk ein spezielles Datenregister geführt werden muss (sog. distributed ledger). KCT müssen nicht zwingend auf dem dezentralen Netzwerk gespeichert werden. Die Speicherung kann auch ausserhalb sowie auf externen Speichermedien erfolgen.

Dieses neue Zahlungssystem charakterisiert sich dadurch folgendermassen: Jeder Teilnehmer führt den Geldtransfer selber durch und verwaltet sein Geld auch selber (jeder Teilnehmer ist quasi seine eigene Bank). Die Zahlungstransaktionen erfolgen vom Sender zum Empfänger mit dem originalen Datensatz (wer diesen verliert, hat auch sein Guthaben verloren). Die Daten der Transaktionen werden in einem dezentralen Computernetzwerk mehrfach in Kopie gespeichert und vorgängig gegenseitig validiert. Eine zentrale Organisation (z.B. Bank, Kreditkartenorganisation), die den Zahlungsverkehr ausführt, wird obsolet. Auf Grundlage dieser Technologie können neben dem Zahlungsverkehr weitere rechtlich relevante Vorgänge generiert und gespeichert werden, sogar solche mit einer Wertschriftenklausel (Art. 965 ff. OR).

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Quellen und weiterführende Informationen

Praxisentwurf MWSTG vom 20.5.2019, Thema: Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie zu MWST-Info 04, Steuerobjekt, Ziff. 2.7.3.1 nach dem 5. Lemma

 

 

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