Mann mit Taschenrechner und Geldmünzen Mann mit Taschenrechner und Geldmünzen
Verwaltungsrat mit Finanzexpertise (Symbolbild)

Neben strategischen Aufgaben sowie der Beaufsichtigung der Geschäftsleitung obliegen dem Verwaltungsrat (VR) gemäss Gesetz auch unübertragbare und unentziehbare finanzielle Aufgaben aus Art. 716a OR:

  • Ausgestaltung des Rechnungswesens
  • Ausgestaltung der Finanzplanung und -kontrolle
  • Erstellung des Geschäftsberichts (welcher u.a. die Jahresrechnung beinhaltet)
  • Beurteilung einer Überschuldung zur Benachrichtigung des Richters.

Viele VR-Gremien verfügen über kein spezifisches Audit Committee und befassen sich nur ganz am Rande mit solchen Themen. Die Ausgestaltung des Rechnungswesens sowie der Finanzplanung und -kontrolle werden meist dem CFO überlassen, welcher dem Verwaltungsrat darüber Rechenschaft ablegt. Dies ist eine klassische Delegation, obwohl nach strikter Auslegung des Gesetzes eigentlich gar nicht delegiert werden dürfte. Doch diese Praxis scheint sachgerecht. Trotzdem - oder gerade deshalb - ist es unabdingbar, im Verwaltungsrat Finanzexpertise zu haben und diese Themen genau anzuschauen.

Aber Finanzexpertise ist nicht in erster Linie für die obenstehenden finanziellen Aufgaben aus Art. 716a OR wichtig, sondern für alle Aufgaben eines VR.

Finanzen und Strategie

Nur schon bei der Ausgestaltung der Unternehmensstrategie sind grobe, aber fundamentale finanzielle Überlegungen anzustellen:

  • Wie wird das Wachstum finanziert werden?
  • Was ist der Einfluss der Margenveränderung auf den operativen Cash Flow?
  • Was sind die Kosten für den Aufbau eines Online Shops?
  • In welcher Zeit wird sich der Ausbau der Produktion selber finanzieren?
  • Usw.

Klar ist, strategische Diskussionen dürfen offen sein und zu detaillierte finanzielle Überlegungen wären zu Beginn nur hinderlich. Doch schon bald sollte ein Verwaltungsrat die finanzielle Sicht miteinbeziehen. Ohne detaillierte Berechnungen anzustellen, sollte er aus eigener Erfahrung abschätzen können, was die eine oder andere strategische Option bedeutet. Danach kann sich die Geschäftsleitung mit der Detailplanung befassen. Hier kommen dann folgende finanzielle Instrumente zum Zug:

  • Budget, Forecast
  • Geldflussrechnung, Liquiditäts- und Finanzierungsplan
  • Investitionsrechnung
  • Kostenrechnung, Margenanalyse; etc.

In einem nächsten Post gehen wir weiter auf Finanzielle Corporate Governance ein und warum eine Finanzexpertise im Verwaltungsrat als Erfolgsgarantie angesehen wird.

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