IPad mit Wirtschaftsnews über MiFID II IPad mit Wirtschaftsnews über MiFID II
MiFID II ein aktuelles Thema auch in der Schweiz (Symbolbild)

Sowohl die EU als auch die Schweiz haben in den letzten Jahren viel unternommen, um den Anlegerschutz zu verbessern. Die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) muss von Finanzintermediären bereits ab dem 03.01.2018 angewendet werden. Es bleibt wenig Zeit bis Ende des Jahres, sich für die neue Ausgangslage vorzubereiten. Das nationale FIDLEG/FINIG 1) tritt voraussichtlich erst im 2019 in Kraft. Die globale Finanzindustrie muss auch die PRIIPs-Regulierung (eine weitere EU-Vorgabe zu verpackten Anlageprodukten für Retail-Kunden und Versicherungsanlageprodukte) Anfang 2018 umsetzen. 

Ausgangslage

Nach der Finanzkrise hat sich die Regulierungsdichte als Reaktion auf ungenügenden Konsumentenschutz deutlich erhöht. Die revidierte EU-Richtlinie MiFID II sowie die dazugehörige Verordnung (MiFIR) werden Anfang Januar 2018 in Kraft treten. Es wird davon ausgegangen, dass FIDLEG/FINIG erst im 2019 zur Anwendung kommen. Dieses Gesetzespaket gilt in der Schweiz als Pendant zum neuen Europäischen Finanzmarktrecht. Damit ein Drittstaat wie die Schweiz von der EU als äquivalent anerkannt wird, muss er im Minimum über eine gleichwertige Regulierung im Bereich des Anlegeschutz verfügen (Artikel 47 MiFIR zur Äquivalenzbestimmung von Drittstaaten mit gleichwertiger Gesetzgebung ). Dies ist momentan in der Schweiz nicht der Fall. Ob sich die Schweizer Lösung tatsächlich als herbeigesehnter Türöffner zum EU-Markt entwickelt, wird die Praxis zeigen.

Neuer Anlegerschutz

Der neue Anlegerschutz wird jedenfalls in ganz Europa massiv verschärft (inkl. der Sanktionen) und ist kompliziert in der praktischen Umsetzung. Eine der Herausforderungen ist die Synchronisierung der jeweiligen Inhalte und den Zeitpunkten des Inkrafttretens.

Im Kern des Anlegerschutzes geht es um folgende Punkte:

  • Stärkung des Kundenschutzes wie z.B. Prospekt- und Informationspflichten, einheitliche Verhaltensregeln, erhöhte Transparenz und Kundenklassifizierung
  • Angleichung von Schweizer Recht an internationale Standards (MiFID II)
  • Schaffung des Marktzugangs für Finanzdienstleister in die EU durch Einführung von FIDLEG (Anerkennung der EU ausstehend)
  • Schaffung einheitlicher Bedingungen für Finanzintermediäre

Die Regulierung MiFID II beinhaltet u.a. auch erweiterte Anforderungen zum Thema «Best Execution» (bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen im Wertschriftenhandel) und Reporting.

In einer Fortsetzung gehen wir darauf ein, wie sich die durch MiFID II und FIDLEG auftretenden Neuerungen auf die Wertschöpfungskette eines Unternehmens auswirken.

# # #

1) Das FINIG (Finanzinstitutsgesetz) regelt Fragen rund um die Bewilligung von Finanzintermediären. Das FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) beschäftigt sich mit dem Anlegerschutz..

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail