Im ersten Teil des zweiteiligen Experten-Interviews wurde die Praxisrelevanz der Konzessionsrechtsbilanzierung anhand des Beispiels der Wasserkraftwerke des Kantons Wallis aufgezeigt. Im zweiten Teil wird Herr Schnydrig auf die Konzessionsrechtsbilanzierung bei den privaten Energieanbietern genauer eingehen.

Welcher Fokus wurde im Rahmen Ihrer Masterarbeit bei der Bilanzierung gesetzt und welche Annahmen mussten getroffen werden?

Bei der Bilanzierung wurde vorwiegend vom Ansatz der Konzessionsrechte ausgegangen und falls sinnvoll wurde die Folgebewertung betrachtet. Um die Neukonzessionierung zu behandeln, wurden zwei grundsätzliche Interpretationen angenommen: Die Ressourcenrente ist eine Gewinnminderung oder eine Abgabe bei den privaten Energieanbietern.

Wie unterscheiden sich die Rechnungslegungsstandards OR, Swiss GAAP FER und IFRS in dieser Hinsicht?

Als Vertreter der jeweiligen Rechnungslegungsarten wurde die FMV SA (OR), EnAlpin AG (Swiss GAAP FER) und die Axpo Holding AG (IFRS) analysiert (vgl. Tabelle).

Tabelle Rechnungslegung Konzessionsrechtsbilanzierung

Im Vergleich weisen die drei Rechnungslegungsstandards OR, Swiss GAAP FER und IFRS fast ähnliche Behandlungsmethoden bezüglich Beteiligungen und Immaterielle Werte / Vermögenswerte auf. Werden die Beteiligungen betrachtet, so wendet Swiss GAAP FER mit der Quotenkonsolidierung einen anderen Ansatz auf. Dieser wirkt sich umfassender auf die Bilanz und Erfolgsrechnung aus.

Was ist bei einer Neukonzessionierung zu beachten?

Bei einer Neukonzessionierung sind verschiedene Ansätze bei den Beteiligungen auszumachen, wobei die Swiss GAAP FER mehrere Ansätze für die Beteiligung zulässt. Unabhängig von den Interpretationen und von den Rechnungslegungsstandards wirkt sich die Ressourcenrente als Aufwand belastend auf die Erfolgsrechnung aus.

Welches Fazit können Sie im Allgemeinen ziehen?

Werden die drei Anbieter/Vertreter betrachtet, so ergeben sich gesamthaft betrachtet nach heutiger Situation praktisch keine Unterschiede. Die Beteiligungen weisen einen kleinen Methodenunterschied aus. Dieser kommt bei den Swiss GAAP FER-Anwenderin EnAlpin AG bzw. dem IFRS-Anwender Axpo Holding AG zum Ausdruck, welche die Quotenkonsolidierung bzw. Equity-Methode anwenden.

Bei einer Neukonzessionierung nach neuem Gesetz kommt neu die Ressourcenrente in der Erfolgsrechnung hinzu. Diese kann je nach Interpretation als Abgabe oder als (betrieblicher) Aufwand verbucht werden. Gegenüber der bisherigen Regelung bleibt die Bilanzierung der Beteiligungen und der immateriellen Vermögenswerte gleich.

Was war das Fazit zur Anwendung der Rechnungslegung bei den privaten Energieanbietern?

Werden die verschiedenen Energieanbieter betrachtet, so kommen für die grossen Unternehmen (IFRS-Anwender) eher die Partnerwerke als Beteiligungen sowie Unterbeteiligungen vor. Gegenüber der Einzelfall-Betrachtung sind keine Unterschiede auszumachen. Bezüglich IFRS-Interpretation und den Beteiligungen nach alter und neuer kantonaler Gesetzgebung ist der "IFRIC 21 Abgaben" von Bedeutung. Diese Aussage deckt sich mit der grundsätzlichen IFRS IC -Feststellung, dass das regulatorische Umfeld der Elektrizitätsbranche komplex bzw. anspruchsvoll ist.

Was war das Fazit für die Neukonzessionierung bei den privaten Energieanbietern?

Sollte das Thema der Neukonzessionierung angegangen werden, so muss deren Konzession als Einzelfall betrachtet werden. Um eine qualitative und verlässliche finanzbuchhalterische Berichterstattung zu erhalten, ist eine frühzeitige Projektierung sowie der Einbezug der Finanzbuchhaltungsabteilung unerlässlich.

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Dieses Interview ist ein Auszug aus der Masterarbeit von Herrn Diego Schnydrig, Absolvent des MAS FH in Controlling und MAS FH in Accounting und Reporting.

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