Im ersten Teil des zweiteiligen Experten-Interviews wird auf die Praxisrelevanz der Konzessionsrechtbilanzierung anhand des Beispiels der Wasserkraftwerke des Kantons Wallis näher eingegangen. Im Rahmen einer Masterarbeit wurde dieses Thema genauer durchleuchtet.  

Herr Schnydrig, worum geht es in Ihrer Masterarbeit?

Im Zentrum meiner Masterarbeit ging es um die Bilanzierung von Konzessionsrechten, welche sich auf die Öffentliche Hand (Gemeinden und Kantone) sowie private Energieanbieter bezieht. Das Ziel war es einen kritischen Vergleich der Konzessionsrechtbilanzierung sowie Neukonzessionierung nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards darzulegen.

Warum haben Sie sich für das Thema entschieden?

Ich habe mich für dieses Thema entschieden, da dieses einerseits für den Kanton Wallis als Teil der Öffentlichen Hand ein wichtiges und nachhaltiges Thema darstellt und anderseits für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Wallis von Bedeutung ist. Dabei spielen Konzessionen von Wasserkraftwerken eine wichtige Rolle. Im Allgemeinen wird die Rechnungslegung für die Öffentliche Hand und privaten Energieanbieter immer anspruchsvoller. Eine der vier grössten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Schweiz weist auf eine komplexe Rechnungslegung im regulierten Umfeld bei den privaten Energieanbietern hin.

Welche Standards haben Sie dafür näher anschauen müssen?

Nebst der öffentlichen Rechnungslegung wurden die Rechnungslegungsstandards OR, Swiss GAAP FER und IFRS der privaten Energieanbieter betrachtet. Im Fokus standen die Bilanzpositionen für die Konzession als Beteiligungen, Immaterielle Werte/Vermögenswerte. Im Wesentlichen wurde die Rechnungslegung der Öffentlichen Hand sowie der privaten Energieanbieter bezüglich der jetzigen und zukünftigen Behandlung der Konzessionsrechte betrachtet.

Was ist eine Konzession und welche Bedeutung hat diese?

Die Konzession für die Wassernutzung ist ein Sondernutzungsrecht und ist dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Sie unterliegt politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. vorzeitige gesetzliche Anpassungen) sowie der Attraktivität für Investoren. Nach 80 Jahren müssen die Konzessionen erneuert werden. Dies ist für die vorhandenen Wasserkraftwerke im Kanton Wallis mit Konzessionsende von 2017 bis 2087 der Fall und wird demnächst schrittweise der Fall sein.

Wie kann eine Konzession ausgestaltet sein?

In den kantonalen Gesetzen/Verordnungen ist eine Konzession durch Beteiligungen und Energiebezugsrechte an den konzessionierten Wasserkraftwerken ausgestaltet. Die Öffentliche Hand tritt als Konzessionsgeber auf. Ein privater Energieanbieter ist der Konzessionsnehmer.

Welche Ausführungen hat der Kanton Wallis für eine Konzessionsrechtsbilanzierung vorgesehen?

Durch die neue Wasserstrategie hat der Kanton Wallis für grössere Kraftwerke die Beteiligungsstrukturen durch deren Beteiligungsanteile zwischen dem Kanton / den Gemeinden sowie den privaten Energieanbietern festgelegt. Nach alter Modalität wurde ein vollständiger Kaufpreis bezahlt. Neu wird bei einer Vergabe eines Konzessionsrechts für ein Kraftwerk einen Anfangsbetrag sowie eine jährliche Ressourcenrente bezahlt. Diese Ressourcenrente stellt eine "Gewinnbeteiligung" auf Basis des energiebörslichen Marktpreises für den produzierten Strom dar und geht an den Kanton.

In dem zweiten Teil des Interviews verrät uns Herr Schnydrig welche Ansätze es bei der Bilanzierung von Konzessionen in den verschiedenen Rechnungslegungsstandards gibt, wie sich diese voneinander unterscheiden und was bei einer Neukonzessionierung zu beachten ist.

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Dieses Interview ist ein Auszug aus der Masterarbeit von Herrn Diego Schnydrig, Absolvent des MAS FH in Controlling.

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