Daniel Irkes mit seiner "First-Person View»-Drohne Daniel Irkes mit seiner "First-Person View»-Drohne
Daniel Irkes beim Erstellen einer virtuellen Tour durch die Kalaidos Fachhochschule mit einer "First-Person View"-Drohne (FPV). (Bild: Kalaidos FH)

Jeder von uns kennt sie und viele haben sie auch schon einmal mit eigenen Augen in der Luft gesehen, die Drohne. In manchen Berufsfeldern ist sie schon gar nicht mehr weg zu denken und einige neue Berufe sind nur durch Drohnen überhaupt erst entstanden. Die Drohnentechnologie ist eine sehr vielfältige Technik und hat tatsächlich viel mehr Einsatzgebiete als Sie im Moment wahrscheinlich für möglich erachten. Auch in der Zukunft werden Drohnen immer wichtiger. Mehr dazu erfahren Sie in meinem Blogbeitrag.

Was ist eine Drohne und welche Drohnen sind im Vormarsch?

Eine Drohne ist in erster Linie ein "unbemanntes Luftfahrzeug" (auf Englisch: "Unmanned Aerial Vehicle" oder UAV). Das bedeutet, dass eine Drohne aus der Ferne oder automatisch gesteuert wird und keine Personen mit an Bord sind. Hier unterscheidet man grösstenteils zwischen Dreh- und Starrflüglern.

Ursprünglich kommt die Drohnentechnologie aus der militärischen Anwendung und wird dort für Spionagearbeiten und Luftangriffe eingesetzt. Drohnen kommen aber auch im kommerziellen Bereich als Freizeitbeschäftigung zum Einsatz. Gerade im Hobbybereich wird der Einstieg immer einfacher und auch billiger, sodass mittlerweile sehr viele Haushalte eine eigene Drohne besitzen.

Bei den neuartigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind die sogenannten "First Person View"-Drohnen (FPV) ganz vorne mit dabei. Die besondere Eigenschaft dieser Art ist die Sicht der Drohne über eine VR-Brille (Virtual-Reality-Brille). Der grosse Vorteil hierbei ist die sehr genaue Steuerung und auch das besondere Flugverhalten in der Luft. Somit lassen sich auch schnell mal ganze Unternehmen oder auch Bildungseinrichtungen mit der Drohne befliegen. Unter anderem ist auch die virtuelle Tour durch die Kalaidos Fachhochschule mit einer FPV-Drohne entstanden.

Professionelle Anwendungsmöglichkeiten und Mehrwert der Drohnentechnologie

Die Erstellung von professionellen Videos mittels Kameradrohnen gehört zu den häufigen gewerblichen Anwendungsmöglichkeiten der Drohnentechnologie. Kameradrohnen werden meist von Videografen oder Videoproduktionsfirmen eingesetzt. Videoproduktionsfirmen verwenden eher grössere Drohnen, um auch Cinemakameras in die Luft zu bekommen. Hierfür benötigt man meistens sogar zwei Piloten. Umgangssprachlich nennt man diese Drohnen auch Cinelifter.

Kameradrohnen gelangen auch in landwirtschaftlichen Unternehmen zum Einsatz, im Forstbetrieb, im Baugewerbe oder auch in der Gemeinde. Sehr beliebt ist hierbei die Vermessung von grossen Flächen oder auch von hohen Gebäuden. Durch die Kamera in Verbindung mit der GPS-Positionierung können sehr schnell und mit wenig Aufwand ganze Gebäude vermessen und gleichzeitig auch noch visuell als 3D-Modell dargestellt werden.

Aber schon die einfache Besichtigung mithilfe der eingebauten Kamera ist eine Innovation. Früher musste man mit dem Hubsteiger oder Kran mühevoll auf Dächer klettern, um diese zu begutachten. Heute kann man ganz einfach mit der Drohne darüber fliegen. Das spart Zeit und ist weitaus kostengünstiger. Wer es noch professioneller haben möchte, kann sogar von gewissen Herstellern auf Drohnen mit Wärmebildkameras zurückgreifen. Diese werden oft dafür benutzt, um Tiere in Wäldern oder Feldern aufzuspüren, um sie vor landwirtschaftlichen Aktivitäten zu retten. Leider werden solche Arbeiten meist ehrenamtlich ausgeführt und demnach nicht ganz so oft praktiziert.

Wichtig zu wissen: Was gilt wo?

Wenn man eine Drohne zu gewerblichen Zwecken einsetzen möchte, kommen sehr viele regulatorische Dinge auf einen zu. Zum einen benötigt man zwingend eine Versicherung für den gewerblichen Betrieb. Hierbei ist das tatsächliche Startgewicht, die Art der Drohne, die Anzahl der Drohnen und die Frage, ob diese zur selben Zeit oder nacheinander betrieben werden, ein Thema. Dann benötigt man im EU-Raum zwingend den A1/A2 Kenntnisnachweis. Da man damit sehr eingeschränkt ist, empfiehlt es sich natürlich, den A2 EU-Drohnenführerschein zu machen. Die Anforderungen sind aber ständig im Wandel, sodass man sich regelmässig über die Neuerungen informieren sollte. So gilt seit 31.12.2020 eine neue EU-Drohnenverordnung, welche den Einsatz von Drohnen in drei Risikostufen einteilt: "low risk /open", "increased risk/specific" und "high risk/certified". Drohnen, welche beispielsweise ausserhalb der Sichtlinie des Piloten operieren, fallen in die Kategorie "increased risk /specific". Dabei erfordert der Antrag auf die Kategorie "specific" einen sehr grossen bürokratischen Aufwand und ist auch sehr zeitaufwendig. Des Weiteren muss auf jeder Drohne die persönliche Identifikationsnummer mit einem feuerfesten Kennzeichen angebracht werden.

Allerdings hat die Schweiz die EU-Drohnenregulierung noch nicht übernommen. Zurzeit befindet sich der Bundesrat im Austausch mit der EU-Kommission über die Umsetzung der Motion 20.3916. Diese beauftragt den Bundesrat, "bei der Übernahme der EU-Verordnung 2019/947 den traditionellen Modellflug auszunehmen und unter nationalem Recht zu belassen."  Auch die Registration sowie Lizenzierung für Schweizer Drohnenpilot/innen ist zurzeit freiwillig. Dennoch ist es empfehlenswert, sich hierzulande zu lizenzieren und zu registrieren. Dafür muss ein kostenloser Onlinekurs und Onlinetest erfolgreich absolviert werden.

Was für Drohnenpilot/innen wie Auftraggeber wichtig zu wissen ist: Vor jedem Drohnenflug-Einsatz sollte man sich über die geltenden Gebietseinschränkungen informieren. Offizielle Luftfahrkarten geben vor, in welchen Zonen Drohnen geflogen werden dürfen. Bei Foto- und Filmflügen mit Menschen kommt noch der Aspekt der Bildrechte hinzu. Alles in allem kann man sagen, dass es um weitaus mehr geht als nur das Fliegen mit der Drohne.

Grenzen der Drohnentechnologie

Für die Zukunft der Drohnentechnologie gibt es nahezu keine Grenzen. Aktuell kann man aus regulatorischer Sicht noch einiges verbessern, um den professionellen Einsatz von Drohnen in gewissen Situationen zu erleichtern. Kurzfristig ist es zurzeit fast unmöglich, einen Flug in der Kategorie "specific" bewilligt zu bekommen. Natürlich sind die Regeln aber auch sehr wichtig, wenn es um die Zukunft der Drohnenflüge und um die Sicherheit der unbeteiligten Personen geht. Aus technischer Sicht sind wir aktuell an einem Punkt, an dem es nur geringe Grenzen gibt. Die Technologie wird aber aus Gründen der Sicherheit nicht vollständig eingesetzt.

Wie sieht die Zukunft der Drohnen aus?

Sicherlich werden noch viele regulatorische Änderungen auf Drohnenpiloten zukommen. Beispielsweise soll es ab 2024 eine Klassifizierung der einzelnen Drohnen geben, um vorab einzustufen, in welcher Kategorie die Drohnen fliegen dürfen. Aus technischer Sicht könnten Auslieferungen von Paketen per Drohne Alltag werden oder auch Drohnentaxis auf uns zukommen. Das Unternehmen Airspeeder entwickelt beispielsweise schon die ersten Personendrohnen, mit denen es möglich ist, gewisse Strecken per Drohne zurückzulegen.

Quellen und weiterführende Informationen

Drohnenflug durch die Kalaidos Fachhochschule und das Jungholz Bildungszentrum (in Zürich-Oerlikon). YouTube.

Drohnenführerschein.eu. Das EU Drohnenrecht erklärt.

Kopter-Profi.de. EU-Verordnungen in deutsches Luftrecht umgesetzt.

Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Bewilligungen für den Betrieb von Drohnen.

Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Die europäische Drohnenregulierung in der Schweiz Stand: 21.06.2021

Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen.

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail