Straflose Selbstanzeigen: Bilanz 2017 Straflose Selbstanzeigen: Bilanz 2017
Der überproportionale Anstieg an Selbstanzeigen ist auf den automatischen Informationsaustausch zurückzuführen. (Symbolbild).

Seit 2010 haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, einmal in ihrem Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und dabei bisher noch nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte offenzulegen.

Zwar müssen die Nachsteuern der letzten zehn Jahre beglichen werden, jedoch wird keine Busse fällig. Eine solche straflose Selbstanzeige setzt nach Art. 175 Abs. 3 DBG resp. Art. 56 Abs. 1bis StHG unter anderem voraus, dass die Steuerhinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist. Aufgrund des automatischen Informationsaustausches (AIA) werden Informationen zu ausländischen Finanzkonten jedoch neu automatisch den Schweizer Steuerbehörden gemeldet. So rechnet der Kanton Zürich im Oktober 2018 mit den ersten Meldungen aus dem Ausland. Dies führte dazu, dass im Kanton Zürich im Jahr 2017 besonders viele straflose Selbstanzeigen eingegangen sind.

Zahlen und Fakten der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Wie mit Tätigkeitsbericht 2017 der ESTV vom Mai 2018 bekannt wurde, hat die ESTV per 1. Februar 2018 insgesamt 33‘051 Verfügungen über straflose Selbstanzeigen verfasst. Davon entfallen 4‘094 Verfügungen auf das Jahr 2016 und rund 800 Verfügungen auf das Jahr 2017. Weitere 7‘000 Verfügungen, die hauptsächlich das Jahr 2017 betreffen, sind jedoch noch zu erfassen. Insgesamt hat die ESTV im Jahr 2017 einen Betrag von CHF 268.7 Mio. aus Bussen und Nachsteuern aus Strafverfahren eingenommen (2016: CHF 41.4 Mio.).
Gemäss Tätigkeitsbericht der ESTV verzeichnen die kantonalen Steuerverwaltungen aufgrund des automatischen Informationsaustausches seit 2017 einen überproportionalen Anstieg von Selbstanzeigen.

Kanton Zürich: Anzahl Selbstanzeigen beinahe verdreifacht

Im Kanton Zürich sind im Jahr 2017 insgesamt 6‘150 Selbstanzeigen eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies beinahe einer Verdreifachung (2016: 2‘100 Selbstanzeigen). Offengelegt wurden dabei besonders viele italienische, portugiesische und spanische Liegenschaften sowie damit zusammenhängende Bankkonten. Insgesamt konnte das Steueramt Zürich Vermögenswerte über CHF 1.327 Milliarden nachhaltig aufdecken: Diese Vermögenswerte werden ab 2018 jährlich erneut mit den Steuererklärungen deklariert, sofern diese weiter existieren.

Zahlreiche Selbstanzeigen auch in anderen Kantonen

Auch andere Kantone durchliefen 2017 ähnliche Entwicklungen.

Der Kanton Luzern fakturierte im Jahr 2017 insgesamt 495 Selbstanzeigen und verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 15 Prozent. Neben ausländischen Konten und Liegenschaften waren dabei auch bisher nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten ein zentrales Thema.

Der Kanton Schaffhausen spricht von einer Verdoppelung der eingegangenen straflosen Selbstanzeigen (2017: 158) und der Kanton Bern sogar von einer Vervierfachung (2017: 4‘550).

Von der Möglichkeit, eine straflose Selbstanzeige einzureichen, machten nur wenige juristische Personen Gebrauch. Von den insgesamt 6‘150 im Kanton Zürich eingereichten Selbstanzeigen wurden 3‘800 bereits verarbeitet – davon sind lediglich 40 Fälle auf juristische Personen zurückzuführen.

Der Kanton Luzern betont ebenfalls, dass nur wenige Fälle juristischer Personen eingegangen sind.

Zukunft der Selbstanzeigen

Das Steueramt des Kantons Zürich prognostiziert auch für das Jahr 2018 eine hohe Anzahl strafloser Selbstanzeigen. Fraglich ist, wie sich dies nach Erhalt der Meldungen aus dem Ausland entwickeln wird. Selbstanzeigen sind auch unter dem automatischen Informationsaustausch weiterhin möglich – jedoch nicht mehr straflos. Sind die Voraussetzungen nach Art. 175 Abs. 3 DBG resp. Art. 56 Abs. 1bis StHG erfüllt, wird eine ermässigte Busse von 20% der geschuldeten Nachsteuern fällig.  

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Weiterführende Literaturhinweise:

Tätigkeitsbericht 2017 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Fast dreimal so viele Selbstanzeigen; Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 04.01.2018

Selbstanzeigen: Mehr Verfahren, hoher Ertrag; Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 04.01.2018

Viermal mehr Selbstanzeigen von Steuersündern im Kanton Bern, Der Bund, 25.01.2018

Rekordwerte bei den Selbstanzeigen, Schaffhauser Nachrichten, 10.01.2018

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