Jahrzehntelang war der Bankenplatz der Schweiz bekannt als „Safe Haven“ für vermögende Privatkunden aus dem Ausland. 

Dank des im Bankengesetz verankerten Bankgeheimnisses konnten bis vor wenigen Jahren nicht deklarierte Vermögen ohne schlechtes Gewissen bei Schweizer Banken parkiert werden, Kunden und Kundinnen aus aller Welt wurde ohne grosse Vorprüfung mit Handkuss bei diversen Banken angenommen. Die Finanzinstitute profitierten, während der Schweizer Staat wegschaute.

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Das Bemühen um die Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf internationaler Ebene hat aber bereits eine lange Geschichte. Deren Erfolg hängt jeweils von der Kooperation der betroffenen Staaten ab. Obwohl auch in der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen bereits seit Jahrzehnten in Kraft sind und gewisse Amtshilfeabkommen dabei halfen, Schwarzgelder aufzudecken, so kam der wirkliche Wendepunkt in der Schweiz erst mit dem Ende der Finanzkrise 2009 und dem Inkrafttreten des FATCA Gesetzes 2014 sowie des AIA Gesetzes 2017, das einer Aufhebung des Bankgeheimnisses von nicht in der Schweiz domizilierten Kunden und Kundinnen gleichkommt.

Implementierung einer Weissgeldstrategie

Zur Verfolgung dieser internationalen Weissgeldstrategie bedurfte es einiger Anpassungen und eines Umdenkens bei den Finanzinstituten in der Schweiz, um die Lieferung von Kontodaten zu gewährleisten. Die grösste Aufgabe bestand und besteht wohl immer noch darin, auf Kundenebene alle bestehenden und neuen Konten gemäss den beiden Standards zu dokumentieren und richtig einzuordnen.

Um die korrekte Implementierung der Regulierung müssen sich die Finanzinstitute selbst kümmern. Solch eine Mammutaufgabe lässt sich nur mithilfe von neu gegründeten Tax Compliance Teams, welche sich ausschliesslich mit der Bewältigung befassen, lösen. Eine Nichteinhaltung führt zu Sanktionen bis hin zur Geschäftsaufgabe und stellt keine Option dar.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen FATCA und AIA

FATCA und AIA verlangen die Lieferung von Kontodaten – dies jedoch unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Zudem ist die Art der Kontodaten unterschiedlich. Auch Begriffe, welche in beiden Gesetzen zur Anwendung kommen, haben verschiedene Bedeutungen, was klar zu Verwechslungen führt. Besonders bei FATCA kommt in der Schweiz den Finanzinstituten, wie UBS Switzerland AG, eine besondere Rolle zu, da sie hier eine Rolle der Exekutive einnehmen und Daten selbstständig an die US-amerikanische Steuerbehörde melden, wohingegen der Informationsaustausch unter AIA mithilfe der Schweizerischen Steuerbehörde erfolgt.

In einer Fortsetzung gehen wir der Frage nach, wo genau diese Unterschiede liegen und ob etwaige Synergien genutzt werden können, um die künftige Handhabung der Datenlieferung auf der Seite der Banken zu erleichtern. 

# # #

Weiterführende Literaturhinweise und Quellenangaben:

Dieser Blogbeitrag basiert auf einer Bachelorarbeit eingereicht an der Kalaidos FH zur Erlangung des akademischen Grades: Bachelor in Wirtschaftsrecht FH.

Facebook Twitter Xing LinkedIn WhatsApp E-Mail