Dr. Pascal Domenig

Sie dozieren im CAS FH in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, was finden Sie an den Themen spannend? Was ist herausfordernd?

Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind sehr häufig mit dem sozialversicherungsrechtlichen Aspekten verknüpft. Als Dozent des CAS FH in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zeige ich den Studierenden auf, wie diese Rechtsgebiete eng miteinander verbunden sind. In der Praxis zeigt es sich, dass vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht erforderlich sind.

Liegt Ihr persönlicher Schwerpunkt eher im Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht?

Ich berate und unterstütze Arbeitgebende und Arbeitnehmende vorwiegend im privaten und öffentlichen Arbeitsrecht. Weiter unterstütze ich in meiner anwaltlichen Tätigkeit auch Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Beschäftigung von Mitarbeitenden (u.a. Entsendung in die Schweiz, Homeoffice im Ausland).

Wir durften zwei Ihrer hochaktuellen Blog Beiträge zur Arbeit im Homeoffice publizieren. Wie schätzen Sie Zukunft von Homeoffice hinsichtlich Arbeitsrecht ein? Braucht es noch weitere Regelungen?

Persönlich sehe keinen zwingend notwendigen Regulierungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Die sich in der Praxis stellenden Rechtsfragen lassen sich im Rahmen eines Homeoffice-Reglements oder durch eine Ergänzung im Personalreglement abschliessend klären.
Im CAS FH in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vermittle ich den Studierenden, welche Fragen rund um Homeoffice-Arbeit bzw. mobiles Arbeit zu regeln sind. Ich sehe zur Zeit grossen Beratungsbedarf bei Themen wie «workation» oder beim Umgang mit Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten.

Unsere Studierenden sind berufstätig und kommen aus der Praxis. Wie wirkt sich das auf den Unterricht aus?

Ich sehe dies als grossen Vorteil für die Studierenden und Dozierenden. Im Unterricht werden immer rechtliche Fragen diskutiert, welche die Studierenden in ihrem Berufsalltag begegnen. Diesen Austausch finde ich sehr wertvoll.

Gibt es etwas, was Sie Interessent:innen des CAS in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mitgeben möchten?

Der CAS in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht ermöglicht in kompakter Form vertiefte Fachkenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu erlangen. Da die Dozierenden des CAS allesamt in der Praxis tätig sind, ist der für die Studierenden notwendige praktische Wissenstransfer auch gewährleistet.

CAS FH in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

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MBA / EMBA FH mit Vertiefung in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

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