David Rechsteiner

Herr Rechsteiner, Sie haben im letzten Jahr das erste Mal im BA in Law Staatsrecht I unterrichtet und mussten im Online-Unterricht starten. Wie haben Sie den Unterricht und die Studierenden des BA in Law erlebt?

Einerseits fand ich es sehr schön, dass der Unterricht trotz der Coronapandemie durchgeführt werden konnte und war fasziniert, von den technischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Andererseits gab es bei dieser Technik immer wieder Fehler. Und der persönliche Kontakt kommt klar zu kurz. Trotzdem konnte ich die Studierenden natürlich ein bisschen kennenlernen und habe sie als sehr interessierte und interessante Personen sowie als sehr vielfältige Gruppe erlebt.

Sie sind bei der Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich angestellt. Würden Sie Absolvent/innen der Kalaidos Law School einsetzen und wenn ja, in welchen Aufgabenbereichen?

Die Stärke der Absolventinnen und Absolventen der Kalaidos Law School ist meiner Meinung nach, dass Sie nicht nur über einen juristischen Abschluss, sondern über eine zusätzliche Ausbildung und Berufserfahrung verfügen. Ich würde sie deshalb so einsetzen, dass sie nicht nur ihre juristischen Kenntnisse, sondern auch ihre Kenntnisse aus ihrem bisherigen Berufsleben optimal einbringen können. Das ist grundsätzlich in jedem Aufgabenbereich möglich, je nach der bisherigen Berufserfahrung.
Für all jene mit einem Hintergrund im Bereich der sozialen Arbeit gibt es beispielsweise viele spannende Stellen an der Schnittstelle zum Recht in unserem grössten Amt, dem Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung. Unter meinen Studierenden hatte es bisher viele mit einem Hintergrund im Finanzwesen. Für die wäre sicherlich die Finanzdirektion ein interessanter Arbeitgeber. Da die kantonale Verwaltung äusserst vielfältige Aufgaben zu erledigen hat, die häufig einen Bezug zum Recht haben, würden vermutlich alle Absolventinnen und Absolventen eine für sie interessante Position finden.

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit an der Universität St.Gallen haben Sie unter anderem einen Aufsatz zur Coronapandemie publiziert, worum ging es dabei?

Der Zufall wollte es, dass ich meine Dissertation zum sogenannten Recht in besonderen und ausserordentlichen Lagen bzw. zum Notrecht verfasst habe. Damals war das Thema Notrecht vorwiegend theoretischer Natur und eine praktische Anwendung schien in weiter Ferne. Mit dem Ausbruch der Coronapandemie hat sich das stark geändert. Allein der Bund hat rund zwanzig Notverordnungen erlassen. Ich war in der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ebenfalls mit notrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona beschäftigt und hatte einen guten Überblick über die Praxis des Bundes. Dabei bemerkte ich, dass sich die Notrechtspraxis im Vergleich zu den wenigen Anwendungsfällen vor der Coronapandemie weiterentwickelt und verändert hat. Diese Erkenntnisse habe ich im besagten Aufsatz - quasi als kurze Fortsetzung meiner Dissertation - dargestellt und wissenschaftlich verortet.

Herzlichen Dank für das spannende Interview!

Bachelor of Arts FH in Law (BA)

Bachelor of Science/Arts (BSc/BA)

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Recht | Wirtschaftsrecht
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